Das Pflegestärkungsgesetz 2017
Das Pflegestärkungsgesetz ist zwar schon 2016 in Kraft getreten, aber viele Änderungen werden gerade für die Patienten und ihre Angehörigen erst jetzt zum Jahreswechsel wichtig. Eine der entscheidendsten dieser Änderungen ist wohl der Übergang von der Pflegestufe zum Pflegegrad und die neue Form des Begutachtungsverfahrens.
Vorab ist ganz wichtig: Niemand, der jetzt schon Unterstützung bekommt, wird durch die Änderungen weniger bekommen. Viele können sogar mehr Geld erhalten. Wir werden uns hier einige der wesentlichen Änderungen ansehen.
Pflegegrade statt Pflegestufen
Ab sofort gibt es nicht mehr die bekannten Pflegestufen, sondern Pflegegrade.
Statt der bisherigen drei Pflegestufen gibt es jetzt fünf Pflegegrade. Dabei ist weiterhin entscheidend, wie viel Zeitaufwand für die Pflege notwendig ist.
Es wird aber auch stärker berücksichtigt, welche Probleme die Patienten im Alltag haben und welche Hilfen sie benötigen.
Als grobe Faustregel kann sich jeder seinen neuen Pflegegrad schon „ausrechnen“: Wer nur körperliche Einschränkungen hat, erhöht die Zahl um eins, wer auch sonst im Alltag eingeschränkt ist, erhöht die Zahl um zwei.
Wenn Sie also wegen eines kranken Beins Pflegestufe 1 haben, dann haben Sie ab 2017 Pflegegrad 2. Wer wegen Demenz jetzt Pflegestufe 3 hat, kommt ab 2017 in Pflegegrad 5.
Neue Grundlagen zur Begutachtung
Eine weitere wichtige Änderung, die durch das Pflegestärkungsgesetz in Kraft tritt, sind die neuen Grundlagen zur Begutachtung. Körperliche, geistige und psychische Einschränkungen werden berücksichtigt und in die Bestimmung des Pflegegrads einbezogen.
Die sechs Punkte sind:
- Mobilität – Wie gut kann der Patient sich selbst bewegen? Kann er zum Beispiel noch in der Wohnung allein in jeden Raum gehen, aber nicht mehr gut zum Supermarkt?
- Kognitive und kommunikative Fähigkeiten – Wie gut kann der Patient noch Aufgaben bewältigen wie zum Beispiel Rätsel, Erinnerungsfragen oder ähnliches? Wie gut kann der Patient mit anderen sprechen, seine Wünsche ausdrücken oder einen Kommentar zu ihren Anliegen machen?
- Verhaltensweisen und psychische Problemlagen – Wie gut kommt der Patient mit sich selbst und seinen Gefühlen zurecht? Hat er oder sie oft Angst oder wird plötzlich sehr wütend und kommt deswegen nicht gut im Alltag zurecht?
- Selbstversorgung – Welche Aufgaben zur „Eigenpflege“ kann der Patient übernehmen? Wie gut kann er sich um seine Ernährung und um die Sauberkeit in seiner Wohnung kümmern?
- Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen – Wie sehr belastet den Patienten die Erkrankung oder das Altwerden? Kann er oder sie die Probleme noch mit einem lachenden Auge sehen oder machen sie hoffnungslos und hilflos?
- Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte – Ist der Patient gut integriert, hat er Freunde oder Familie und fühlt sich daher sozial unterstützt?
Je nachdem, wie die Antwort auf diese Fragen ausfällt, wird einem Patienten ein Pflegegrad zugeteilt. Diesen kann man direkt in Geld-Leistungen übersetzen – genauso, wie bisher bei der Pflegestufe.
Das Pflegestärkungsgesetz: Mehr Unterstützung für pflegende Angehörige
Auch Angehörige, die jemanden pflegen, bekommen durch das neue Gesetz mehr Unterstützung. Wir haben hier schon oft beschrieben, dass die Pflege von kranken Angehörigen eine echte Belastung sein kann. Deswegen soll das neue Gesetz gerade auch diejenigen entlasten, die freiwillig für Angehörige oder Freunde sorgen.
Ein Schritt zu dieser Hilfe ist die automatische Beratung, die jeder angeboten bekommt. Wenn man Pflegeleistungen beantragt, darf man auch ein Beratungsgespräch in Anspruch nehmen. In dem Gespräch werden viele wichtige Fragen geklärt und ganz persönliche Probleme besprochen.
Ein weiterer Schritt ist die bessere Absicherung. Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung für pflegende Angehörige werden verbessert und aufgestockt. So soll erreicht werden, dass auch die kurzfristige Pflege von Angehörigen keine langfristigen Probleme für die Pflegenden bedeutet.
Wenn Sie sich fragen, was das neue Pflegestärkungsgesetz für Sie bedeutet oder wie Sie Ihre eigene Pflege oder die eines Angehörigen verbessern können, wenn die Pflegegrade eingeführt werden, rufen Sie uns gerne an unter 089 958 972 90 oder schreiben Sie uns eine E-Mail an info@aktiv-dahoam.de. Wir helfen Ihnen gerne, alle Wirren zu durchschauen.
Mehr Informationen zum Thema finden Sie auf www.pflegestaerkungsgesetz.de und auf den Seiten des Bundesministeriums für Gesundheit.
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