Pflegedienst Abrechnung – Die wichtigsten Informationen auf einen Blick!
Haben Sie im Internet nach „Pflegedienst Abrechnung“ oder ähnlichem gesucht? Dann wissen Sie wahrscheinlich schon, dass Sie einen ambulanten Pflegedienst für einen Angehörigen suchen sollten.
Pflegebedürftigkeit betrifft ältere und junge Menschen, die durch einen Unfall oder eine schwere Krankheit nicht mehr in der Lage sind, ohne die Hilfe eines Dritten im Alltag zurechtzukommen.
Des Weiteren steigt das Durchschnittsalter der Menschen kontinuierlich. Eine gute Nachricht, verbunden mit dem Nebeneffekt, dass immer mehr ältere Menschen auf der Erde leben.
Von diesen benötigen viele eine medizinische, pflegerische und hauswirtschaftliche Versorgung in ihrem häuslichen Umfeld und sind somit pflegebedürftig. Bei manchen Menschen besteht Pflegebedürftigkeit dauernd, bei anderen für eine bestimmte Genesungszeit, wie z.B. nach einem Unfall.
Inhalt
1. Warum ist ein ambulanter Pflegedienst wichtig?
2. Pflegedienst Abrechnung – Welche Leistungen beinhaltet ein ambulanter Pflegedienst?
3. Anspruchsvoraussetzungen für die Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes
4. Einen ambulanten Pflegedienst aussuchen
1. Warum ist ein ambulanter Pflegedienst wichtig?
In der Regel bevorzugen pflegebedürftige Menschen die häusliche Pflege. Dadurch sind sie in der Lage, in ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Ohne die vielfältigen Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes wäre dies nahezu unmöglich.
Der ambulante Pflegedienst kommt in vielen Fällen mehrmals täglich oder wöchentlich ins Haus des Pflegebedürftigen, um pflegende Angehörige zu entlasten. Im Falle der Verhinderungs-, Tages- oder Nachtpflege übernimmt der ambulante Pflegedienst die komplette Versorgung des Pflegebedürftigen.
Wichtig bei Pflegebedürftigkeit ist es, einen Hausnotruf zu installieren. Dieser garantiert Sicherheit für den Pflegebedürftigen, wenn kein Pflegedienst oder Angehöriger im Haus ist. Kassen finanzieren einen Hausnotruf in der Regel, wenn ein Pflegegrad vorliegt.
2. Pflegedienst Abrechnung – Welche Leistungen beinhaltet ein ambulanter Pflegedienst?
Folgende Leistungen bietet ein ambulanter Pflegedienst an:
- Medizinische Behandlungspflege
- Grundpflege
- Seniorenbetreuung
- Hauswirtschaftliche Versorgung
- Beratung für Pflegebedürftige und Angehörige
- Regelmäßige Qualitätssicherung
- Verhinderungspflege
- Tages- und Nachtpflege
Zur medizinischen Behandlungspflege gehören nach dem Sozialgesetzbuch die Medikamentenvergabe, Verbandswechsel sowie das Verabreichen von Injektionen. Grundpflege bedeutet Hilfe bei der Körperpflege, Ernährung und Mobilität. Des Weiteren bei der Lagerung und Förderung von Ressourcen und beim Trainieren der Fähigkeiten.
Der ambulante Pflegedienst beschäftigt sich mit pflegebedürftigen Senioren. Er unternimmt Spaziergänge oder begleitet sie zu kulturellen Veranstaltungen.
Des Weiteren berät er zur Pflegeeinstufung und ist anwesend beim Besuch des Gutachters des MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkasse).
Die Beratung Angehöriger, die einen Pflegebedürftigen ohne fremde Hilfe versorgen, ist ein weiterer Leistungsbestandteil.
Nicht zu vergessen sind die Verhinderungspflege sowie Tages- und Nachtpflege. Die hauswirtschaftliche Versorgung beinhaltet: Einkaufen, Kochen und Reinigungsarbeiten in der Wohnung des Pflegebedürftigen.
3. Anspruchsvoraussetzung für die Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes
Wer Beiträge zur Pflegeversicherung leistet, hat von Rechts wegen Anspruch auf Hilfe im Falle seiner Pflegebedürftigkeit. Bei der häuslichen Pflege mithilfe eines ambulanten Pflegedienstes übernimmt die Pflegekasse dessen Kosten für Pflegesachleistungen wie Hilfe im Haushalt, häusliche Betreuung und andere.
Danach rechnet die Kasse direkt mit dem ambulanten Pflegedienst ab. Die monatlichen Sachleistungen hängen vom jeweiligen Pflegegrad ab und betragen:
- In Pflegegrad Zwei monatlich 689 Euro
- In Pflegegrad Drei monatlich 1.298 Euro
- In Pflegerad Vier monatlich 1.612 Euro
- In Pflegegrad Fünf monatlich 1.995 Euro
Weiterhin gilt: Allen Pflegegraden stehen zusätzlich monatlich 125 Euro zu. Dieser Entlastungsbetrag ist zweckgebunden. Das bedeutet, dass er für die Unterstützung im Alltag und somit zur Begleichung von Aufwendungen für Entlastungsangebote gedacht ist.
Darüber hinaus sind Pflegebedürftige in der Lage, Pflegeleistungen wie Tages- und Nachtpflege und Kurzzeitpflege zu beantragen. Gleiches gilt für Verhinderungspflege.
4. Einen Ambulanten Pflegedienst aussuchen
In Deutschland gibt es eine große Anzahl ambulanter Pflegedienste, deren Träger gemeinnützig oder privat sind. Allen ist eines gemeinsam: Sie werben um die Gunst der Pflegebedürftigen und deren Angehörigen. Die große Auswahl hat einen Vorteil: Für nahezu alle individuellen Gegebenheiten gibt es den passenden ambulanten Pflegedienst.
Wer einen Pflegedienst zu beauftragen möchte, der hält sich am besten an ein paar Regeln. Eine wichtige Rolle bei der Auswahl des Pflegedienstes spielt die Bewertung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkasse.
Dieser überprüft alle Pflegeeinrichtungen in Deutschland regelmäßig und vergibt nach einem einheitlichen Muster Noten zur Entscheidungshilfe. Die beste Werbung sind Weiterempfehlungen. Das bedeutet, dass persönliche Empfehlungen durch Bekannte, Ärzte oder andere Pflegebedürftige bei der Suche nach dem optimalen Pflegedienst helfen.
Weiterhin ist es wichtig, vor der Suche nach einem geeigneten Pflegedienst den persönlichen Hilfsbedarf festzustellen. Ein guter Pflegedienst bietet Hausbesuche und eine Erstberatung an. Während dieser Besuche sind Angehörige und Pflegebedürftige in der Lage, alle wichtigen Fragen zu stellen.
Vor allem die Frage nach der personellen Kapazität ist hier wichtig. Eine weitere wichtige Frage lautet: Ist der Pflegedienst in der Lage, bei der Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber dem Kostenträger zu helfen? Hier kommt die Beantragung einer höheren Pflegestufe infrage.
Pflegebedürftige und ihre Angehörigen bedenken am besten Folgendes: Den Vertrag nach Kündigungsfristen, aufgeführten Kosten und Haftungsfragen durchlesen.
Nach Vertragsabschluss besteht die Möglichkeit, den Vertrag binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu kündigen. Dies gibt Pflegebedürftigen eine Testzeit, in der sie erfahren, ob es sich um den richtigen ambulanten Pflegedienst handelt.
Haben Sie weitere Fragen zur Pflegedienst Abrechnung oder wünschen eine Beratung? Dann rufen Sie uns an unter 089 958 972 90 oder schreiben Sie eine Mail an info@aktiv-dahoam.de.
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