Pflegegeld – Die 3 wichtigsten Fragen und Antworten
Pflegegeld kann man sich von der Pflegekasse auszahlen lassen, wenn man keine Sachleistungen in Anspruch nimmt. Viele Leute wissen aber nicht, dass man auch einen Teil des Pflegegelds bekommen kann, wenn man nur einen Teil der möglichen Sachleistungen in Anspruch nimmt. Damit kann man die Pflege durch einen Pflegedienst zum Beispiel sehr gut mit der Pflege durch Angehörige kombinieren.
Was ist Pflegegeld und wofür kann man es nutzen?
Man kann sich als Patient dafür entscheiden, statt der Sachleistungen – also zum Beispiel der Betreuung durch einen Pflegedienst – Pflegegeld ausgezahlt zu bekommen. Der Betrag ist niedriger als die Bezahlung für einen angestellten Pfleger, aber dafür kann der Patient frei darüber verfügen.
Die Idee ist, dass man mit diesem Geld zum Beispiel pflegende Angehörige oder ehrenamtliche Helfer entlohnen kann. Abgesehen von der Anerkennung für die Zeit, die sie investieren, kann das Pflegegeld so auch faktische Ausgaben decken, zum Beispiel Fahrtkosten.
Voraussetzung ist, dass die Pflege in angemessenem Maße erfolgt. Dafür ist vorgeschrieben, dass regelmäßig eine pflegefachliche Beratung stattfindet. Dabei berät ein Experte dann die Angehörigen oder ehrenamtlich Pflegenden zur besten Pflege für den Patienten.
Hier kann man Fragen stellen und sich dabei helfen lassen, den Aufwand für die Pflege richtig einzuschätzen. Es wird aber auch überprüft, ob es dem Patienten gut geht und er tatsächlich die Pflege bekommt, die er benötigt. Somit soll verhindert werden, dass ein Pflegebedürftiger verwahrlost oder ausgenutzt wird.
Wie wird die Höhe des Pflegegelds festgelegt?
Wenn jemand pflegebedürftig ist, wird der Schweregrad seiner Pflegebedürftigkeit in Pflegegraden von 1 bis 5 eingeordnet.
Welcher Pflegegrad jemand zugeordnet wird, hängt davon ab, wie viele Tätigkeiten er noch ohne Unterstützung erledigen kann und welche Art von Pflege er genau benötigt. Je mehr Hilfe jemand braucht, desto höher sein Pflegegrad.
Nach dem Pflegegrad richtet sich auch, wie viel Geld jemand für Sachleistungen von der Pflegekasse bekommt, um zum Beispiel einen Pflegedienst zu bezahlen. Die Pflege durch den Pflegedienst – egal ob ambulant oder stationär – zählt als „Sachleistung“.
Je nach Pflegegrad bekommt man unterschiedlich viel Geld für diese Sachleistungen. Diese Beträge sind teilweise höher, wenn der Pflegebedürftige zusätzlich dement ist.
Kann man Pflegegeld auch mit Sachleistungen kombinieren?
Es ist auch möglich, das Pflegegeld mit Sachleistungen zu kombinieren. Das bedeutet, dass man zum Beispiel einen Pflegedienst mit bestimmten Leistungen beauftragt, aber andere Aufgaben von Angehörige übernommen werden.
Dadurch kann ein Pflegebedürftiger zu Hause bleiben und von seiner Familie gepflegt werden, auch wenn seine Angehörigen sich nicht jede Pflegeleistung zutrauen. In vielen Familien übernehmen Angehörige bestimmte Pflegeleistungen sowieso und haben nie daran gedacht, dass es dafür auch Pflegegeld geben kann.
Bei dieser Kombination werden Pflegegeld und Sachleistungen aufgeteilt. Als erstes wird bestimmt, wie viel jemand für die Sachleistungen, also zum Beispiel den Pflegedienst ausgeben möchte.
Davon wendet er z.B. 70% des möglichen Betrags für einen Pflegedienst auf. Dann kann er noch 30% vom Pflegegeld an pflegende Angehörige weitergeben. Auch wenn man sich im familiären Umfeld nicht gegenseitig „bezahlen“ möchte, kann das zusätzliche Geld eine Entlastung für alle sein.
Wenn Sie überlegen, die häusliche Pflege Ihres Angehörigen mit der Hilfe durch einen Pflegedienst zu kombinieren, beraten wir Sie gern. Wir erklären Ihnen, welche Pflegeleistungen wir durchführen können und helfen Ihnen dabei zu entscheiden, welche Kombination In Ihrem Fall am besten geeignet ist.
Rufen Sie uns an unter 089/ 958972 90 oder schreiben Sie uns eine E-Mail an info@aktiv-dahoam.de.