Pflegesachleistung: Die 4 häufigsten Fragen und Antworten
Der Unterschied zwischen dem Pflegegeld und der Pflegesachleistung besteht darin, wer die Pflege übernimmt. Je nach Pflegegrad unterscheidet sich die Höhe beider Formen der finanziellen Unterstützung, die die Krankenkassen beim Vorliegen einesPflegegrads übernehmen müssen.
Pflegegeld erhalten grundsätzlich nur Angehörige, wenn sie die häusliche Pflege übernehmen. Das Pflegegeld ist erheblich niedriger als die übernommenen Sachleistungen. Da es nicht immer möglich ist, dass die häusliche Pflege durch Familienmitglieder des Pflegebedürfigen übernommen werden kann, kann auch ein ambulanter Pflegedienst beauftragt werden. In diesem Fall bezahlt die zuständige Krankenkasse dann diese Kosten in Form von sogenannten Sachleistungen.
1. Ist nur ein Entweder-Oder in Bezug auf Pflegegeld und Sachleistungen möglich?
Nein, das ist nicht der Fall. Oft sieht es in der Praxis so aus, dass die eigene Familie nicht die volle benötigte Pflege eines Angehörigen selbst erbringen kann.
In diesem Fall gibt es auch die Möglichkeit, dass die Familie einen Teil der Pflege übernimmt und dafür Pflegegeld erhält, aber auch ein Teil der Pflege von einem ambulanten Pflegedienst abgedeckt wird, der dann von der Krankenkasse in Form der Pflegesachleistung bezahlt wird.
2. Wodurch entsteht der Anspruch auf Pflegesachleistungen?
Es ist bei jeder Form der Pflegebedürftigkeit erforderlich, dass der Medizinische Dienst ein Gutachten darüber ausstellt, dass die Pflegebedürftigkeit mindestens über einen Zeitraum von sechs Monaten oder länger beziehungsweise dauerhaft besteht, um einen Anspruch auf Sachleistungen zu haben.
Dabei ist es unerheblich, ob körperliche, geistige oder seelische Einschränkungen beziehungsweise eine Kombination als verschiedenen dieser drei Faktoren zur Pflegebedürftigkeit geführt haben.
3. Vermindert sich das Pflegegeld für die Angehörigen, wenn eine Pflegesachleistung benötigt wird?
Ja, das ist der Fall. In Anspruch genommene Sachleistungen haben immer Vorrang vor dem durch die Krankenkassen an die Angehörigen ausgezahlten Pflegegeld. Die Pflegedienste, die einen Teil der Pflege für Angehörige, die nicht die komplette Pflege selbst übernehmen können, im Auftrag für die Pflegebedürftigen leisten, werden normalerweise vom Pflegedienst selbst mit der zuständigen Krankenkasse des Versicherten abgerechnet.
Diese Sachleistungen werden von den Krankenkassen immer zuerst ausgezahlt. Liegt dieser Betrag allerdings unter der Summe, die einem pflegenden Angehörigen in Form von Pflegegeld zusteht, dann wird der Restbetrag an Pflegegeld diesem pflegenden Angehörigen selbst von der Krankenkasse ausgezahlt. Es kommt deshalb immer auf den Einzelfall an, ob es sinnvoll ist oder nicht, die Pflege selbst komplett zu übernehmen, teilweise zu übernehmen oder aber vollständig von einem Pflegedienst übernehmen zu lassen.
Im Falle der Unterbrechung einer Berufstätigkeit kann es auch finanziell von Vorteil sein, einen Pflegedienst zu bestellen. Auch wenn die Pflege einen Angehörigen körperlich oder mental überfordert, ist die Überlegung, ganz oder teilweise auf das Pflegegeld zu verzichten und lieber die angebotenen Sachleistungen der Krankenkasse in Anspruch zu nehmen, sehr sinnvoll.
4. Wie hoch sind die Sachleistungen für die ambulante Pflege durch einen Pflegedienst?
Bei den Leistungen der Krankenkassen für die Pflege werden verschiedenePflegegrade unterschieden. Außerdem gibt es noch die Tagespflege, Kombinationsleistungen sowie zusätzliche Betreuungsleistungen.
Die Höhe dieser Leistungen wird kontinuierlich neu angepasst. Sie können über die genaue Höhe grundsätzlich genaue Auskünfte bei der zuständigen Krankenkasse erhalten. Ambulante Pflegedienste können Ihnen aber auch Auskunft darüber geben, wie hoch das Pflegegeld, die Sachleistungen und alle sonst noch möglichen Leistungen durch die Krankenkasse sind.
Als Pflegedienst mit viel Erfahrung in diesem Bereich helfen wir Ihnen gern, alle Fragen in Bezug auf das komplizierte Thema Pflegesachleistung zu klären. Sie können sich deshalb sowohl über unsere E-mail-Adresse info@aktiv-dahoam.de als auch telefonisch über unsere Telefonnummer 089 958 972 90 mit uns in Verbindung setzen.
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