Verhinderungspflege – Die 5 wichtigsten Fragen und Antworten
Verhinderungspflege ist immer dann ein relevantes Thema, wenn jemand eigentlich von einer Person gepflegt wird, die jedoch vorübergehend verhindert ist.
Diese Verhinderung kann alle möglichen Gründe haben – das können private Notfälle, berufliche Einsätze oder auch einfach nur das Bedürfnis zur Entspannung sein. Wir erklären, worauf Sie achten müssen, um sich die Kosten für die Ersatzpflege erstatten lassen zu können.
1. Welche Gründe kommen für Verhinderungspflege in Frage?
Wenn jemand Verhinderungspflege erstattet bekommen möchte, muss er sich grundsätzlich keine Sorgen machen, dass die Gründe nachgewiesen werden müssen.
Wenn Sie beispielsweise in den Urlaub fahren und sich deswegen nicht um jemanden kümmern können, den Sie normalerweise pflegen, reicht das als Grund vollkommen aus. Sie müssen den Urlaub nicht nachweisen oder im Voraus „beantragen“.
Andere mögliche Gründe für die Inanspruchnahme der Verhinderungspflege sind zum Beispiel:
- Berufliche Gründe – Wer neben der Pflege auch beruflich tätig ist, kann die Verhinderungspflege beantragen, wenn er zu einer Weiterbildung fährt, am Abend zu einer Betriebsfeier geht oder ähnliches.
- Private Gründe – Das kann zum Beispiel ein Urlaub sein, aber auch Feierlichkeiten oder einfach Freizeit: Eine Hochzeit im Bekanntenkreis „zählt“ ebenso wie ein Theaterbesuch, ein Ausflug am Wochenende oder ähnliches. Sich manchmal zu entspannen ist nicht nur vollkommen in Ordnung, sondern auch wichtig, damit der oder die Pflegende selbst gesund bleibt!
- Pflegebezogene Gründe – Wer einen Angehörigen pflegt, interessiert sich oft für Weiterbildung oder zum Beispiel Selbsthilfegruppen. Wer so ein Gruppentreffen besuchen möchte oder einen Vortrag zum Thema Demenz anhören will, kann in der Zwischenzeit eine Verhinderungspflege einsetzen.
2. Wie beantragt man Verhinderungspflege?
Verhinderungspflege ist eine Leistung, die über Kostenerstattung mit der Pflegekasse abgerechnet wird.
Das bedeutet, dass man zuerst beispielsweise den Pflegedienst bezahlt und dann die Rechnung bei der Pflegekasse einreicht.
Diese erstattet den Betrag zurück.
Wenn die Pflege durch einen anderen Angehörigen (also keinen bezahlten Profi) übernommen wurde, erhält dieser einfach das Pflegegeld und eine etwaige Erstattung von Fahrtkosten.
Pflegt beispielsweise normalerweise ein Sohn seine kranke Mutter, die nebenan wohnt, und übernimmt diese Aufgabe während seines Sommerurlaubs die Tochter, die im Nachbarort wohnt, bekommt sie dann das Pflegegeld entsprechend der Pflegestufe der Mutter und die Fahrtkosten für Hin- und Rückfahrt.
3. Welche Voraussetzungen gibt es für Verhinderungspflege?
Damit man Verhinderungspflege erstatten lassen kann, gibt es zwei wichtige Voraussetzungen:
- Die Person, deren Pflege vorrübergehend ausfällt, ist bisher eine ehrenamtlich pflegende Person – also unbezahlt, nicht von einem Pflegedienst. Pflegegeld gilt nicht als Bezahlung der Pflege.
- Die Pflege findet seit mindestens 6 Monaten statt.
Es ist für den ersten Punkt nicht entscheidend, dass die Person, deren Hilfe ausfällt, alleine für die Pflege zuständig ist. Sie sollte aber eine der Pflegepersonen sein, die der Pflegekasse bereits bekannt sind. Man kann sie dazu anmelden.
Auch, wenn der Wegfall zum Beispiel „nur“ eine Nachbarin betrifft, die sonst einmal in der Woche vorbeikommt, um mit einem Demenzkranken gemeinsam fernzusehen oder spazieren zu gehen.
Für den zweiten Punkt ist nicht wichtig, ob die gepflegte Person seit über sechs Monaten schon einem Pflegegrad zugeordnet bekommen hat, sondern, ob die Pflege seit über sechs Monaten stattfindet.
4. Wer kann professionell die Verhinderungspflege übernehmen?
Verhinderungspflege kann grundsätzlich von jedem durchgeführt werden – damit die Kosten dafür erstattungsfähig sind, muss diese Person die Dienstleistung aber professionell durchführen.
Wenn beispielsweise eine Nachbarin sich bereit erklärt, die Pflege für die Zwischenzeit zu übernehmen, muss sie diese Tätigkeit selbst versichern und anmelden – sonst ist die Bezahlung dafür schlicht Schwarzarbeit, die die Pflegekasse nicht übernimmt.
Ein ambulanter Pflegedienst kann professionell helfen. Es gibt hier viele verschiedene Angebote und gerade, wenn es um einen häufiger stattfindenden Termin geht oder um eine längere Abwesenheit, sollten Sie die Verhinderungspflege sehr sorgfältig auswählen.
5. Wie kann Aktiv Dahoam bei der Verhinderungspflege helfen?
Wir unterstützen Sie gerne auch durch Verhinderungspflege. Rufen Sie uns einfach an oder schreiben Sie uns, um Ihre Situation zu schildern und zu erfahren, welchen Service wir Ihnen anbieten können.
Unsere zuverlässigen Pflegepersonen haben Erfahrung mit der Verhinderungspflege und finden mit Ihnen gemeinsam die optimale Lösung für Ihre Bedürfnisse.
Sie erreichen uns unter ✆ 089/ 958 972 90
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