Behandlungspflege – Die 7 wichtigsten Fragen und Antworten
Die Behandlungspflege bietet in vielen Fällen genau die richtige Hilfe. Es gibt sehr viele Erkrankungen, die einer regelmäßigen und genauen Nachsorge bedürfen.
In den meisten Fällen müssen Betroffene häufig einen Arzt aufsuchen. Immer wiederkehrende Termine wahrzunehmen, ist aber nicht für jeden leicht.
Ohne häusliche Krankenpflege müssen auch Klinikaufenthalte so lange verlängert werden, bis die sichere Selbstversorgung zu Hause wieder möglich ist.
Im folgenden Text erfahren Sie das Wichtigste dazu: Für welche Personen diese Leistung geeignet ist, welche Hilfen enthalten sind, auf welchem Weg und wie lange man sie in Anspruch nehmen kann.
Inhalt
1. Was versteht man unter Behandlungspflege?
2. Wo wird die Pflege durchgeführt?
3. Welche Hilfen beinhaltet die Behandlungspflege?
4. Wer übernimmt die Kosten?
5. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
6. Wie lange kann diese Leistung in Anspruch genommen werden?
7. Was ist der Unterschied zwischen Behandlungspflege und Grundpflege?
1. Was versteht man unter Behandlungspflege?
Ausgebildete Fachkräfte aus dem Pflegebereich übernehmen Aufgaben, die in Folge einer Erkrankung, anfallen. Dazu gehören zum Beispiel
- das Verabreichen von Injektionen und anderen Medikamenten,
- das Messen von Blutdruck oder Blutzucker und
- die Versorgung von Wunden.
In der Behandlungspflege werden die wichtigsten Maßnahmen ergriffen, um Beschwerden zu erleichtern, zu heilen und Folgekrankheiten vorzubeugen.
Vor allem ältere Menschen und Menschen mit chronischen Erkrankungen profitieren sehr von dieser Leistung.
2. Wo wird die Pflege durchgeführt?
Der größte Vorteil ist, dass alle Behandlungen bei den Patienten zu Hause oder im häuslichen Umfeld ihrer Angehörigen durchgeführt werden. So können umständliche Arzttermine und Krankenhausbesuche umgangen oder verringert werden. Das tägliche Leben mit den Symptomen wird immens erleichtert.
3. Welche Hilfen beinhaltet die Behandlungspflege?
- Absaugen
- Anleitung bei der Pflege
- Behandlung von Dekubitus
- Blasenspülung
- Blutdruckmessung
- Blutzuckermessung
- Injektionen verabreichen
- Katheterisierung der Harnblase
- Katheterversorgung
- Kontrolle und Einstellung von Beatmungsgeräten
- Legen und Bewachen von Infusionen
- Legen und Wechseln einer Magensonde
- Nachsorge bei Drainagen
- Nachsorge bei Venenkatheter (Port)
- PEG-Sondenversorgung
- psychiatrische Krankenpflege
- Stomabehandlung
- Trachealkanüle, Wechsel und Pflege
- Verabreichung von Medikamenten
- Verbände wechseln
- Vorbereitung und Unterstützung bei Inhalationen
4. Wer übernimmt die Kosten?
Gemäß SGB V ist die Behandlungspflege ein Teil der häuslichen Krankenpflege. Alle Maßnahmen können von dem behandelnden Arzt verordnet werden.
Die Kosten übernehmen die Krankenkassen, sie prüfen jede Verordnung auf die medizinische Notwendigkeit und erteilen daraufhin eine Genehmigung.
Um diese Hilfen in Anspruch zu nehmen, muss kein Pflegegrad vorhanden sein oder beantragt werden. In manchen Fällen fällt für den Versicherten eine Zuzahlung von maximal 10 Euro pro Verordnung an.
5. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Folgende Voraussetzungen müssen gegeben sein, damit die Krankenkasse den Antrag auf häusliche Krankenpflege genehmigt:
- Weder der Betroffene noch eine andere im Haushalt lebende Person ist in der Lage die notwendige Behandlung selbst zu übernehmen.
- Der Grund dafür muss eindeutig nachvollziehbar sein und kann sich auf Einschränkungen im motorischen oder im kognitiven Bereich beziehen.
- Eine Sehstörung, eine komplizierte Genesungszeit nach einer Operation oder Geburt ermöglicht ebenfalls die Inanspruchnahme der Leistungen.
6. Wie lange kann diese Leistung in Anspruch genommen werden?
Die erste Verordnung gilt für 14 Tage. Mit einer Folgeverordnung kann aber die Geltungsdauer verlängert werden. Je nach Zustand des Patienten und Anspruch der benötigten Pflege kann die Leistung bis zu vier Wochen erfolgen.
Damit die Krankenkasse eine Verlängerung der Hilfen bewilligt, muss die Notwendigkeit durch den behandelnden Arzt schriftlich belegt werden.
7. Was ist der Unterschied zwischen Behandlungspflege und Grundpflege?
Im Rahmen der Grundpflege erhalten, hauptsächlich Senioren, Unterstützung bei allen Tätigkeiten des täglichen Lebens. Sie werden beim Essen, Waschen und Toilettengängen begleitet. Diese Aufgaben können auch von Pflegehilfskräften übernommen werden.
Für die pflegerischen Behandlungen zu Hause ist hingegen ausschließlich examiniertes Pflegepersonal zuständig. So wird der kompetente Umgang mit Medikamenten und medizinischen Hilfsmitteln gesichert.
Unser ambulanter Pflegedienst sichert Ihnen im Rahmen der häuslichen Krankenpflege eine gewissenhafte und zuverlässige Betreuung in Ihrem gewohnten Umfeld. Kontaktieren Sie uns für eine ausführliche Beratung. Wir informieren Sie jederzeit gern über unsere Angebote.
Rufen Sie uns an unter 089 958 972 90 oder schreiben Sie eine Mail an info@aktiv-dahoam.de.
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