Der Entlastungsbetrag in der Pflege – Die wichtigsten Fragen und Antworten
Der Entlastungsbetrag für die Pflege eines Angehörigen ist eine sehr wertvolle Leistung der Pflegekassen, die jedoch leider zu selten genutzt wird. Viele wissen nicht einmal, dass es ihn gibt oder es ist unklar, wofür er eingesetzt werden kann.
Andere wiederum sind der Meinung, dass sie keinen Anspruch auf den Entlastungsbetrag haben. Dabei stellen die Rückerstattungen durch die Kasse eine sehr wertvolle Stütze im Pflegealltag der Betroffenen dar.
Im folgenden Ratgeber erfahren Sie alles Wissenswerte: Was ist der Entlastungsbetrag genau? Welche Leistungen fallen in der Pflege darunter? Wie können Sie den Betrag geltend machen und ist er steuerpflichtig? Dies und vieles mehr wird hier erläutert.
1. Was ist ein Entlastungsbetrag in der Pflege?
Die ambulante Pflege bietet viele Vorteile: Pflegebedürftige wohnen weiterhin in ihrer vertrauten Umgebung, statt in ein Pflegeheim umziehen zu müssen, und bekommen dennoch die benötigte Hilfe.
Wenn Sie einen ambulanten Pflegedienst in Anspruch nehmen, vermeiden Sie obendrein Pflegefehler, da die Betreuung durch professionelles Pflegepersonal erfolgt. Pflegebedürftige, die häuslich gepflegt werden, haben seit dem Jahr 2017 monatlich einen Anspruch von 125 Euro auf den Entlastungsbetrag.
Hierbei handelt es sich um eine Leistung der Pflegeversicherung bzw. Pflegekasse, die jedem Betroffenen mit Pflegegrad zusteht. Der Entlastungsbetrag ist für alle Pflegebedürftigen gleich hoch, egal, in welchem Pflegegrad sie eingestuft sind.
2. Entlastungsbetrag – wozu dient er und wie funktioniert es?
Es geht darum, die Angehörigen zu entlasten, denn sie sind im Alltag der Pflege sowohl körperlich als auch psychisch meist großen Belastungen ausgesetzt. Ein weiteres Ziel besteht darin, die Selbständigkeit der Pflegebedürftigen und deren Selbstbestimmtheit bezüglich der Alltagsgestaltung zu fördern.
Die Unterstützung erfolgt dadurch, dass diverse Betreuungs- und Entlastungsleistungen übernommen werden, beispielsweise:
- Kurzzeitpflege
- teilstationäre Pflege wie Tages- und Nachtpflege
- ambulanter Pflegedienst
- Leistungen im Rahmen der Verhinderungspflege, ebenso durch einen ambulanten Pflegedienst
- Finanzierung einer Haushaltshilfe oder Unterstützung bei Besorgungen
Pflegebedürftige können mit dieser Sachleistung also jeden Monat verschiedene Angebote zur Unterstützung in Anspruch nehmen. Wenn Sie unsicher sind, sollten Sie am besten vorab mit der Kasse klären, ob Ihre gewünschte Leistung über den Entlastungsbetrag für die Pflege abgerechnet werden kann.
Der Entlastungsbetrag wird den Pflegebedürftigen nicht ausgezahlt. Bei der Pflegekasse werden entsprechende Quittungen vorgelegt und im Anschluss wird das vorgestreckte Geld erstattet.
3. Wie beantragen Sie den Entlastungsbetrag in der Pflege?
Sie müssen den Entlastungsbetrag beantragen. Er wird nicht pauschal oder automatisch an Pflegebedürftige ausgezahlt. Dabei müssen Sie den Antrag nicht vor der Inanspruchnahme irgendwelcher Leistungen stellen. Es genügt, wenn Sie den Antrag auf den Entlastungsbetrag mit den Rechnungen bei der Pflegekasse einreichen.
Sie gehen in Vorleistung, begleichen die Rechnung und reichen diese im Anschluss bei der Pflegeversicherung ein. Daneben ist es möglich, dass der ambulante Pflegedienst direkt mit der Pflegekasse abrechnet, wenn Sie eine Abtretungserklärung ausfüllen.
Dann müssen Sie nicht mehr in Vorleistung gehen. Restbeträge aus dem Budget, die Sie am Ende eines Kalenderjahres nicht verbraucht haben, können Sie bis zum Juni des folgenden Jahres nutzen.
Ihre Pflegekasse gibt Ihnen jederzeit Auskunft darüber, welche Ansprüche noch verfügbar sind. Sie können auch im Dezember, wenn der Erstattungsbetrag noch nicht angewendet wurde, auf einen Schlag alle Leistungen im Wert von 1.500 Euro nutzen.
4. Ist der Entlastungsbetrag steuerpflichtig?
Aufwandsentschädigungen sowie finanzielle Einkünfte, die aus ehrenamtlichen Tätigkeiten stammen, müssen als Einnahmen steuerrechtlich in voller Höhe beim Finanzamt angegeben werden.
Von einer „Einkunftserzielungsabsicht“ ist die Rede, wenn der Verdienst den Aufwand übersteigt. Allgemein variieren die Regelungen bezüglich der Steuerbefreiung je nach Bundesland. Daher empfiehlt es sich, Auskunft beim zuständigen Finanzamt einzuholen.
Fazit
Der Entlastungsbetrag, der in der Pflege zum Einsatz kommt, beläuft sich auf monatlich 125 Euro. Er dient dazu, pflegende Angehörige zu entlasten, aber gleichzeitig auch die Selbstständigkeit und Selbstbestimmtheit der zu Pflegenden zu fördern.
Es handelt sich um eine zweckgebundene Leistung: Der Betrag wird nicht an die Pflegebedürftigen überwiesen, sondern von der Pflegekasse für tatsächlich in Anspruch genommene Leistungen erstattet.
Beauftragen Sie einen ambulanten Pflegedienst mit der Pflege Ihres Angehörigen und profitieren Sie von den monatlichen Zuschüssen durch die Pflegekassen. Lassen Sie diese wertvollen Leistungen nicht verfallen. Wenn am Ende des Jahres Geld übrig bleibt, können Sie dieses in das kommende Kalenderhalbjahr übertragen.
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