Freiheitsentziehende Maßnahmen in der Pflege: Alles, was Sie wissen müssen
Über freiheitsentziehende Maßnahmen in der Pflege wird heiß diskutiert. Die Grenze zwischen Nutzen und Schaden ist verschwommen.
In der Vergangenheit wurden freiheitsentziehende Maßnahmen viel zu oft und teilweise sogar unüberlegt eingesetzt – und dies auf Kosten der Betroffenen. Heutzutage versucht man, derartige Situationen zu vermeiden.
Außerdem haben neue Erkenntnisse dazu beigetragen, dass in der Pflege immer häufiger auf alternative Maßnahmen zurückgegriffen wird. Statt auf freiheitsentziehende Maßnahmen setzt man lieber auf ganzheitliche Pflegekonzepte, zu denen unter anderem Gespräche und Aktivitäten gehören.
Mit Einfühlsamkeit und bestimmten Hilfen in der häuslichen Umgebung kann man eine deutliche Besserung erreichen. Hier erfahren Sie alles zu freiheitsentziehende Maßnahmen (FEM) in der ambulanten Pflege.
Inhalt
- Wann werden freiheitsentziehende Maßnahmen eingesetzt?
- Was sind freiheitsentziehende Maßnahmen?
- Warum kommen freiheitsentziehende Maßnahmen überhaupt zum Einsatz?
- Wie sieht die Gesetzeslage in Bezug auf freiheitsentziehende Maßnahmen in der Pflege aus?
- Welche Rolle spielen Angehörige bei FEM?
Wann werden freiheitsentziehende Maßnahmen eingesetzt?
Freiheitsentziehende Maßnahmen dienen in erster Linie dazu, Patienten zu schützen. Es kommt nicht selten vor, dass ältere Menschen aus dem Bett stürzen und sich dadurch Verletzungen einholen.
Bisweilen können solche Verletzungen schwerwiegende Folgen haben. Da liegt es nahe, Maßnahmen zu ergreifen, um solche Stürze zu verhindern. Vor allem bei an Demenz erkrankten Patienten ist die Sturzgefahr hoch.
Außerdem können ältere Menschen auch ein Verhalten an den Tag legen, das freiheitsentziehende Maßnahmen unabdingbar macht. Immer wieder geschieht es, dass Patienten aggressiv werden oder plötzlich einen Bewegungsdrang entwickeln.
Wenn solche Verhaltensweisen die Umsetzung medizinischer oder pflegerischer Maßnahmen unmöglich machen, müssen freiheitsentziehende Maßnahmen zum Einsatz kommen.
Was sind freiheitsentziehende Maßnahmen?
In der Pflege kennt man eine ganze Reihe freiheitsentziehender Maßnahmen. Dazu gehören unter anderem das Anbringen von Bettseitenstützen oder Bettgittern, damit Betroffene nicht aus dem Bett fallen können.
Auch das Fixieren von Patienten mit Fixiergurten ist weit verbreitet. Sogar die Unterbringung pflegebedürftiger Menschen in einem abgeschlossenen Zimmer kann als freiheitsentziehende Maßnahme gewertet werden, ebenso wie das Verabreichen bestimmter Medikamente.
Warum kommen freiheitsentziehende Maßnahmen überhaupt zum Einsatz?
Leider ist es bei pflegebedürftigen Menschen oftmals der Fall, dass sie ohne FEM sehr schnell zu Schaden kommen könnten. Gerade die Sturzgefahr spielt eine große Rolle, zumal ein Knochenbruch gerade im hohen Alter gravierend sein kann.
Im Idealfall sollten Patienten verstehen können, warum bestimmte freiheitsentziehende Maßnahmen getroffen werden müssen und ihr Einverständnis geben. Allerdings ist dies nicht immer möglich – beispielsweise dann, wenn ein Mensch an Demenz erkrankt ist. Hier steht es den Angehörigen zu, eine Entscheidung zu treffen.
Dabei müssen sie sich genau überlegen, welche freiheitsentziehende Maßnahmen zulässig sind und die möglichen Konsequenzen abwägen.
Wie sieht die Gesetzeslage in Bezug auf freiheitsentziehende Maßnahmen in der Pflege aus?
Wird eine Person zu Hause gepflegt, sind freiheitsentziehende Maßnahmen nicht genehmigungspflichtig. Hinter dieser Entscheidung steckt der Gedanke, dass die Angehörigen nicht unter der zusätzlichen Belastung leiden dürfen.
Schließlich handelt es sich bei den Angehörigen nicht um professionelle Pflegekräfte. Selbst wenn Angehörige die Dienste eines ambulanten Pflegeservices in Anspruch nehmen, müssen sie dennoch einen Großteil der Pflege selbst übernehmen.
Dass in einer solchen Situation bestimmte freiheitsentziehende Maßnahmen unentbehrlich sind, versteht sich von selbst. Bei pflegebedürftigen Patienten, die zu Hause gepflegt werden, lohnt es sich, auf Alternativen zu freiheitsentziehenden Maßnahmen zurückzugreifen.
So kann beispielsweise die Sturzgefahr durch ein modernes Pflegebett auf ein Minimum beschränkt werden.
Welche Rolle spielen Angehörige bei FEM?
Wer einen ambulanten Pflegedienst in Anspruch nimmt, sollte den Pflegekräften einen detaillierten Bericht über die Vorlieben und Gewohnheiten der pflegebedürftigen Person zukommen lassen.
Dadurch können die Pflegekräfte die Situation besser einschätzen.
Die häusliche Umgebung sollte entsprechend angepasst werden – beispielsweise durch Haltemöglichkeiten, rutschfeste Matten, Nachtlichter oder einen Treppenlift. Wenn möglich, sollten Aktivitäten wie Gymnastik, Spaziergänge oder Beschäftigungstherapie in den Alltag eingegliedert werden.
Versuchen Sie, die Situation aus Sicht der Betroffenen zu sehen.
Welche Maßnahmen sind zulässig, welche nicht?
Denken Sie daran, dass stets ein gewisses Risiko besteht und freiheitsentziehende Maßnahmen somit nicht immer die richtige Lösung darstellen. Versuchen Sie, auf Alternativen zu setzen und sprechen Sie sich mit den Pflegekräften ab.
Sollten freiheitsentziehende Maßnahmen dennoch unverzichtbar sein, dürfen nur zugelassene Hilfsmittel verwendet werden.
Es ist auf keinen Fall zulässig, selbstgebaute Bettgitter einzusetzen oder Patienten mit Gegenständen wie Seilen oder Tüchern zu fixieren. Informieren Sie sich über Zuschüsse, die Ihnen zustehen, falls Sie Bad oder Wohnung umbauen müssen.
Kümmern Sie sich um pflegebedürftige Angehörige?
Dann nehmen Sie am besten noch heute einen ambulanten Pflegedienst in Anspruch. Professionelle Pflegekräfte helfen Ihnen dabei, den Alltag angenehmer zu gestalten – für Sie ebenso wie für Ihre Angehörigen.
Sie erreichen uns telefonisch direkt unter 089/ 958 972 90. Oder schreiben Sie uns eine Mail an info@aktiv-dahoam.de. Wir unterstützen Sie gerne!
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