Die Kurzzeitpflege unterstützt die häusliche Pflege
Mehr als zwei Drittel der pflegebedürftigen Menschen werden in Deutschland zu Hause gepflegt. Diese verantwortungsvolle und vielseitige Aufgabe wird durch Angehörige und ambulante Pflegedienste wahrgenommen.
Ungeplante Veränderungen können es für Angehörige notwendig machen, eine Alternative zur Durchführung der Pflege in Anspruch zu nehmen.
Gemäß den Vorgaben des Pflegestärkungsgesetzes besteht in bestimmten Fällen die Möglichkeit der Kurzzeitpflege.
Nach vorheriger Genehmigung durch die Pflegekasse übernimmt diese dafür die Kosten.
Voraussetzungen für eine Kurzzeitpflege
Die Kurzzeitpflege dient als professionelle Alternative für eine zeitlich befristete Überbrückung von schwierigen Engpässen in der häuslichen Pflege.
Hierzu zählen folgende Situationen:
- Eine akute Erkrankung, die keinen Krankenhausaufenthalt erforderlich macht, aber einen höheren Pflegeaufwand zur Folge hat
- Eine Erkrankung, eine Kur oder ein notwendiger Urlaub des pflegenden Angehörigen
- Der allgemeine Wunsch nach einer „Auszeit“ des pflegenden Angehörigen mit dem Ziel einer befristeten Entlastung
- Die vorübergehende Trennung zwischen dem Angehörigen und dem Pflegebedürftigem aufgrund aufgestauter Emotionalität
- Eine Überforderunges des pflegenden Angehörigen durch einen kontinuierlich wachsenden Betreuungsaufwand
- Aufgrund der erheblich gestiegenen Pflegebedürftigkeit wurde die stationäre Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung beantragt. Die Zusage ist jedoch mit einer Wartezeit verbunden
Kurzzeitpflege: Stationär oder über ambulante Pflegedienste?
Eine vorübergehende stationäre Unterbringung kann für einen Zeitraum von bis zu acht Wochen durch die Pflegekasse übernommen werden. Dazu ist eine Kombination mit dem Anspruch auf Verhinderungspflege vorzunehmen. Maximal werden dafür durch die Kasse 3.224 Euro übernommen.
Dieser Betrag bezieht sich aber ausschließlich auf die Pflegekosten. Die nicht geringen Kosten für Unterbringung und Verpflegung müssen als Eigenanteil gezahlt werden. Problematisch kann auch die Suche nach freien Kapazitäten sein, wenn ein Eilfall zur Inanspruchnahme einer Kurzzeitpflege eintritt.
Vorteile der Kurzzeitpflege durch einen ambulanten Pflegedienst
Die häusliche Pflege ermöglicht dem Pflegebedürftigen das Verbleiben in seinem vertrauten Umfeld.
Daher besteht häufig der Wunsch, eine notwendige Kurzzeitpflege durch ambulante Pflegedienste durchführen zu lassen.
Professionell und einfühlsam arbeitende Pflegekräfte können im Rahmen einer vorläufigen Versorgungslösung helfen.
Je nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit kann dies auch eine 24-Stunden-Pflege bedeuten. Dabei erfolgt insbesondere ein geduldiger und verständnisvoller Umgang mit Menschen, die an Demenz erkrankt sind.
Leistungsumfang
Zu den Leistungen der ambulanten Pflegedienste zählt zum einen die Grundpflege. Diese umfasst die Teilbereiche der Körperpflege, Ernährung und Mobilität. Außerdem können bedarfsgerechte Maßnahmen zur hauswirtschaftlichen Versorgung durchgeführt werden.
Zu den Maßnahmen der Behandlungspflege zählen insbesondere:
- Blutdruckkontrollmessungen
- Verabreichung von Medikamenten
- Verbandswechsel und Wundversorgung
- Blutzuckermessungen sowie Injektionen
- Anlegen von Katheder und PEG-Sonden
- Absaugen der Atemwege und Sauerstoffabgabe
Eine Kurzzeitpflege liegt im Interesse des Pflegebedürftigen und des pflegenden Angehörigen
Die Alternative der Kurzzeitpflege zu anderen Pflegeleistungen besteht nicht ohne Grund. Dies hat auch der Gesetzgeber so erkannt. Eine Kurzzeitpflege muss nicht ununterbrochen stattfinden.
Sie kann auch in mehreren Abschnitten durchgeführt werden.
Sollten also Gründe vorliegen, für die eine Kurzzeitpflege gedacht ist, sollten Sie diese auch in Anspruch nehmen. Dadurch kann die häusliche Pflege möglichst lange praktiziert werden. Dies liegt im Interesse aller Beteiligten. Zögern Sie also nicht, rechtzeitig zur Gewährleistung der häuslichen Pflege die Unterstützung durch einen ambulanten Pflegedienst zu organisieren.
Haben Sie weitere Fragen oder wünschen eine Beratung? Dann rufen Sie uns an unter 089 958 972 90 oder schreiben Sie eine Mail an info@aktiv-dahoam.de.
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