Der medizinische Dienst der Krankenkassen – MDK
Viele ältere oder kranke Menschen brauchen früher oder später Hilfe im alltäglichen Leben. Teilweise helfen die Verwandten, die aber auch berufstätig sind und daher nicht immer da sein können. Dann muss der Der medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) kontaktiert und ein Pflegegrad beantragt werden. Die Patienten können in der Regel nach 25 Arbeitstagen mit einem Ergebnis rechnen.
Antrag möglichst frühzeitig stellen
Vielen Menschen ist es peinlich, sich von einem Gutachter der Pflegekasse begutachten zu lassen. Wenn sie aber regelmäßig Hilfe im Alltag benötigen, sollte dieser Schritt unbedingt gegangen werden.
Wie hoch die Pflegeleistung letztlich ausfällt, hängt vor allem von dem aktuellen, gesundheitlichen Zustand der Pflegeperson ab.
Die Kasse beauftragt einen MDK-Experten (MDK = Medizinischer Dienst der Krankenkassen), der den Patienten zu Hause besucht und sich ein ausführliches Bild von ihm und seinem Umfeld macht.
Allerdings dauert der Termin in der Regel höchstens eine Stunde. In dieser Zeit wird entschieden, welcher Pflegegrad dem Patienten zugeteilt wird.
Häufig längere Wartezeiten
Auch wenn angegeben wird, dass die Patienten nach maximal 25 Tagen wissen, welchen Pflegegrad sie erhalten haben, ist dies häufig nicht der Fall.
Denn durch die Umstellung von Pflegestufen auf Pflegegrade und die zahlreichen Neuanträge im Jahr 2017 entstand für den MDK eine echte Herkulesaufgabe. So mussten einige Patienten nicht 25 Tage, sondern durchaus auch drei bis vier Monate auf ein Ergebnis warten.
Es dauerte nicht lange, bis sich viele Familien bei den verschiedenen Verbraucherzentralen darüber beschwerten, dass sie sehr lange auf eine Einstufung und die damit verbundene finanzielle Unterstützung warten mussten. Ein kleiner Trost war aber, dass die Pflegeleistung rückwirkend ab dem Tag der Antragstellung bezahlt wurde. Somit ging den Patienten kein Cent verloren.
Gut auf den Termin mit dem MDK vorbereiten
Auf den Termin mit dem MDK-Mitarbeiter sollten sich Patienten und ihre seinen Angehörigen gut vorbereiten. Hierzu gehört unter anderem auch, dass der Patient ehrlich ist und sich vor dem Experten so zeigt, wie es ihm im Alltag geht.
Eventuelle Probleme sollten nicht verharmlost werden, nur um zu beweisen, dass einige Dinge irgendwie noch in Eigenregie erledigt werden können. Der Patient muss dem MDK-Mitarbeiter alle Schwierigkeiten des Alltags mitteilen.
Kann er sich beispielsweise nicht mehr selbstständig in seinem Haus oder in seiner Wohnung bewegen und keine Treppen steigen, müssen entsprechende Maßnahmen ergriffen werden. Unter anderem prüft der Experte auch, ob der Patient noch eigenständig essen, trinken und seine Tabletten sortieren und einnehmen kann. Zudem wird geschaut, ob die Körperpflege noch klappt oder ob auch hierfür Hilfe benötigt wird.
Der Experte nutzt ein spezielles Punktesystem von 0 bis 100, um den Pflegegrad zu errechnen. Je unselbstständiger der Antragsteller ist, desto höher wird er eingestuft.
Bei zu niedriger Einstufung Einspruch einlegen
Wenn das Ergebnis der Beurteilung zu niedrig ausfällt oder ein Antrag sogar ganz abgelehnt wird, kann der Patient Widerspruch einlegen. Der MDK gibt an, dass im Jahr 2017 rund 12,9 Prozent aller neuen Anträge letztlich zurückgewiesen und ungefähr 17 Prozent aller Antragsteller in Pflegegrad eins eingestuft wurden.
Da die Patienten in diesem aber noch keinen Anspruch auf Geldleistungen haben, sorgte die Einstufung sehr oft für Unmut. Wenn auch der Einspruch keine Besserung ergibt, ist noch der Gang zum Sozialgericht möglich.
Haben Sie weitere Fragen oder wünschen eine Beratung? Dann rufen Sie uns an unter 089 958 972 90 oder schreiben Sie eine Mail an info@aktiv-dahoam.de.
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