Pflegegrad – Die drei wichtigsten Fragen und Antworten
Was ist ein Pflegegrad?
Wenn Sie medizinische Hilfe durch einen Pflegedienst benötigen, müssen Sie einen Pflegegrad beantragen. Je höher dieser ist, desto mehr finanzielle Leistungen und Sachleistungen stehen Ihnen zu.
Früher wurden bei der Beurteilung größtenteils nur körperliche Beeinträchtigungen beachtet.
Dabei spielen hierbei aber auch kognitive und psychische Faktoren eine Rolle.
Davon sind unter anderem Menschen betroffen, die unter Demenz leiden.
Aus diesem Grund wurde ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt, der einen Menschen in seiner gesamten Situation betrachtet und alle für sein Leben und die Bewältigung seines Alltags relevanten Beeinträchtigungen beachtet.
Bei der Einstufung in einen Pflegegrad spielen jetzt nicht nur körperliche, sondern auch psychische und kognitive Faktoren eine Rolle.
Welche Pflegegrade gibt es?
Es gibt insgesamt fünf Pflegegrade, die nach Punkten eingeteilt werden und unterschiedliche Leistungen umfassen.
- Pflegegrad 1: 12,5 bis 26 Punkte -> geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
- Pflegegrad 2: 27 bis 47 Punkte -> deutliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
- Pflegegrad 3: 47,5 bis 69,5 Punkte -> schwere Beeinträchtigung der Selbststädigkeit
- Pflegegrad 4: 70 bis 89,5 Punkte -> schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
- Pflegegrad 5: 90 oder mehr Punkte -> schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit und besonders hohe Anforderungen an die Versorgung durch den Pflegedienst
Wie wird ein Pflegegrad zugewiesen?
Um Leistungen von der sogenannten Sozialen Pflegeversicherung erhalten zu können, müssen Sie zunächst einen Antrag bei der zuständigen Pflegekasse stellen. Anschließend müssen Sie oder ein Angehöriger diesen so gut es geht ausfüllen. Im Anschluss meldet sich ein Mitarbeiter des sogenannten MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkassen) und vereinbart einen Termin mit Ihnen.
An diesem Tag macht er sich ein Bild von Ihnen und beurteilt aus seiner Sicht, wie stark Ihre Beeinträchtigungen sind, wie viel Hilfe notwendig ist und gibt eine Empfehlung für einen Pflegegrad ab.
Da hierüber aber noch andere Instanzen entscheiden müssen, dauert es in der Regel einige Wochen, bis Sie per Post über die Entscheidung informiert werden. Sind Sie mit dem Pflegegrad nicht einverstanden, können Sie Protest einlegen.
Der Mitarbeiter des MDK bewertet bei seinem Besuch folgende sechs Punkte:
1. Die Mobilität
Ist der Patient noch in der Lage, alleine und ohne Unterstützung alle benötigten Körperhaltungen einzunehmen, diese auch zu wechseln und sich fortzubewegen?
2. Kognitive/kommunikative Fähigkeiten
Kann der Patient Dinge, Orte oder Menschen erkennen und sich an diese erinnern? Kann er sich an einem Gespräch beteiligen?
3. Verhaltensweisen/psychische Problemlagen
Ist der Patient aggressiv oder hat er bestimmte andere Verhaltensweisen?
4. Selbstversorgung
Ist der Patient noch in der Lage, selbstständig zu essen, zu trinken, sich an- und auszuziehen und ohne Hilfe die Toilette aufzusuchen?
5. Krankheits- und therapiebedingte Anforderungen
Hier wird beurteilt, wie viel Unterstützung der Patient in Bezug auf die Krankheit und damit verbundene Therapien benötigt. Zudem wird gefragt, ob er die Medikamente noch eigenständig sortieren und einnehmen, den Blutdruck und Blutzucker messen und Verbände wechseln kann.
6. Alltagsleben und soziale Kontakte
Kann der Patient seinen Tagesablauf noch ohne Hilfe gestalten? Ist er in der Lage, mit Menschen aus seinem direkten Umfeld zu interagieren?
Wenn Sie auch Hilfe benötigen, sollten Sie sich nicht scheuen, einen Pflegedienst zu kontaktieren. Rufen Sie uns an unter 089 958 972 90 oder schreiben Sie eine Mail an info@aktiv-dahoam.de.
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