Pflegevertrag: Darauf müssen Pflegebedürftige und Angehörige achten!
Ein Pflegevertrag ist ein entscheidendes Dokument zwischen einer pflegebedürftigen Person und dem ambulanten Pflegedienst.
In diesem wird unter anderem geregelt, welche Leistungen dem Patienten zustehen und welche Kosten dafür entstehen. Seit dem Jahr 2002 sind solche schriftlichen Verträge gesetzlich vorgeschrieben.
Leider werden diese sehr häufig sehr schwer verständlich formuliert, sodass Laien nicht alles verstehen.
Der folgende Text beantwortet alle wichtigen Fragen zum Pflegevertrag und hilft Ihnen dabei, sich zurechtzufinden.
Wann braucht man einen Pflegevertrag?
Da es gesetzlich vorgeschrieben ist, einen Pflegevertrag zu schließen, sollten Sie einen solchen auch unbedingt verlangen. Wenn ein Dienstleister Ihnen diesen verweigert, sollten Sie sich einen anderen Anbieter suchen. Denn dann kann es sein, dass er nicht seriös ist und er die Vereinbarungen zu seinen Gunsten auslegt und verändert.
Sie brauchen also immer dann einen Pflegevertrag, wenn Sie regelmäßig von einem Pflegedienst betreut werden.
Was sind die Pflegevertrag Inhalte?
Wichtig ist zunächst einmal, dass die pflegebedürftige Person im Vertrag als Vertragspartner genannt wird. Unterschrieben werden kann dieser aber auch von einer anderen bevollmächtigten Person. Weitere Punkte, die unbedingt auch in einem Pflegevertrag stehen sollten, sind:
- Pflegeleistungen je nach Pflegegrad. Hiermit können auch bestimmte Einzelleistungen gemeint sein
- die Kosten müssen so genau und detailliert wie möglich aufgelistet werden
- allgemeine Regelungen, zum Beispiel ob es einen Hausnotruf gibt und wie der Pflegedienst auf einen Notruf reagieren soll
- Vertragslaufzeit und Kündigung
Worauf muss man bei einem Pflegevertrag achten?
Kosten
In einem Pflegevertrag sollte deutlich stehen, was Sie als Patient privat bezahlen müssen. Denn auf Sie kommt in den meisten Fällen, je nach Pflegegrad, ein bestimmter Eigenanteil zu. Auch sollten Sie darauf achten, dass erbrachten Pflegeleistungen nach jedem Besuch ausführlich von dem Mitarbeiter des Pflegedienstes aufgeschrieben und dokumentiert werden. Denn diese Nachweise sind entscheidend für die Rechnungsstelle.
Um auf der sicheren Seite zu sein, kopieren Sie sich am besten alle unterschriebenen Leistungsnachweise und heften diese gut ab. Zudem sollten Sie überprüfen, ob die eingetragenen Pflegemaßnahmen auch wirklich mit denen tatsächlich erbrachten Pflegemaßnahmen übereinstimmen.
Ist das nicht der Fall, sprechen Sie den Pflegedienst darauf an. Denn sonst kann es sein, dass Sie weitere Kosten bezahlen müssen.
Ersatzpflege
Es kann immer Mal passieren, dass Ihr Pflegedienst den einen oder anderen Termin nicht wahrnehmen kann. Wenn Sie aber unbedingt Hilfe benötigen, kann dies ein echtes Problem sein. Daher sollte in dem Pflegevertrag unter anderem auch geregelt sein, wie in einem solchen Fall vorgegangen wird.
Denn Ihnen steht natürlich eine Ersatzpflege zu. In den meisten Fällen springt dann ein anderer Pflegedienst oder eine geeignete Institution ein. Wer das ist, sollte genau im Vertrag festgehalten werden.
Ansprechpartner, Regelungen im Haushalt und Haftung
Klären Sie mit dem Pflegedienst ab, was der Pfleger in Ihrem Haus darf und was verboten ist. Schreiben Sie zum Beispiel auch auf, welche Räume betreten und nicht betreten und welche Einrichtungen genutzt und nicht genutzt werden dürfen, wie zum Beispiel die Toilette, bestimmte Waschgelegenheiten oder auch die Küche.
Vermerken Sie in dem Vertrag auch, wer alles einen Schlüssel von Ihrem Haus bekommen hat und dass dieser nur mit Ihrer Zustimmung weitergegeben werden darf. Außerdem müssen Regelungen getroffen werden, wer bei einem Schaden durch einen Pfleger haftet. In den meisten Fällen ist ein solcher aber über den Pflegedienst versichert.
Zudem sollten Sie im Vertrag vermerken, welche Ansprechpartner Sie haben. Denn an diese müssen Sie sich bei eventuellen Problemen wenden.
Wenn Sie als Pflegebedürftiger oder als Angehöriger weitergehende Fragen zum Pflegevertrag oder zur ambulanten Pflege haben, stehen wir Ihnen als langjährig präsenter ambulanter Pflegedienst zu einer vertraulichen sowie unverbindlichen Beratung gerne zur Verfügung.
Rufen Sie uns an unter ✆ 089/ 958 972 90 oder schreiben Sie uns eine Mail an info@aktiv-dahoam.de.
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