Pflegezusatzversicherung: Ist eine private Vorsorge sinnvoll oder nicht?
Pflegebedürftigkeit zu akzeptieren, ist nicht leicht. Für den Pflegebedürftigen und seine Angehörigen stellt die Situation eine große finanzielle Belastung dar. Zur Deckung der anfallenden Kosten reichen Alterseinkommen und Zahlungen der gesetzlichen Pflegeversicherung oftmals nicht aus. Verschafft eine Pflegezusatzversicherung hier Abhilfe?
Hinzu kommt die persönliche Herausforderung. Pflegebedürftig zu sein, bedeutet eine enorme Umstellung. Was im Alltag bislang ohne Probleme funktionierte, hängt plötzlich von der Unterstützung anderer Personen ab.
Erhalten Sie in diesem Beitrag die wichtigsten Informationen zum Thema Pflegezusatzversicherung.
1. Die Versorgungslücke in der Pflege
Pflege ist teuer. Wie hoch die tatsächlichen Kosten im Einzelfall sind, hängt sowohl vom Umfang der Pflegebedürftigkeit als auch von der gewählten Form der Betreuung ab. Ist die Unterbringung in einer speziellen Unterkunft erforderlich oder gewünscht, belaufen sich die Kosten bei Pflegegrad 5 schnell auf mehr als 3.500 Euro.
Die soziale Pflegeversicherung schießt rund 2.000 Euro zu. Die Differenz müssen Sie aus eigener Tasche zahlen.
Diese Versorgungslücke ist auch in den unteren Pflegegraden und bei ambulanter Pflege zu spüren.
2. Private Vorsorge senkt die Belastung
Den verbleibenden Eigenanteil können Sie durch regelmäßige Einkünfte wie Rentenzahlungen, Miet- oder Zinseinnahmen finanzieren. Auch angespartes Vermögen lässt sich zur Deckung der Kosten nutzen. Sind Sie nicht in der Lage, die Differenz aus eigenen Mitteln zu tragen, greift – eine entsprechende Leistungsfähigkeit vorausgesetzt – die gesetzliche Unterhaltspflicht.
Für die verbleibenden Kosten müssen dann Ihre Angehörigen aufkommen.
Mit dem Abschluss einer privaten Pflegezusatzversicherung können Sie die finanzielle Belastung reduzieren.
3. Pflegezusatzversicherung: Leistungen und Prämien variieren
Die private Pflegezusatzversicherung ist eine Ergänzung zur gesetzlichen Pflegeversicherung. Sie zahlt, wenn der Pflegefall eintritt – und hilft so dabei, die tatsächlich entstehenden Kosten zu decken.
Grundsätzlich stehen drei verschiedene Arten der Pflegezusatzversicherung mit unterschiedlichen Leistungen zur Wahl:
- die Pflegetagegeldversicherung,
- die Pflegekostenversicherung und
- die Pflegerentenversicherung.
Die Höhe der jeweils fälligen Prämie richtet sich nach dem Alter und dem Gesundheitszustand zum Zeitpunkt der Antragstellung.
3.1. Die Pflegetagegeldversicherung
Die Pflegetagegeldversicherung ist die am häufigsten gewählte Form der privaten Absicherung. Es handelt sich um eine reine Risikoversicherung, die Ihnen im Pflegefall ein im Vorfeld definiertes Pflegegeld auszahlt. Die Höhe der Leistungen hängt dabei vom jeweils festgestellten Pflegegrad ab.
Ob Sie das Pflegegeld zur Zahlung ambulante Pflegeleistungen verwenden oder damit Ihre pflegenden Angehörigen unterstützen, bleibt Ihnen selbst überlassen: Die gewährten Leistungen stehen Ihnen zur freien Verfügung.
Pflege-Bahr als Sonderform
Die private Pflegetagegeldversicherung können Sie auch mit staatlicher Förderung abschließen: Beim sogenannten Pflege-Bahr erhalten Sie einen Zuschuss in Höhe von fünf Euro pro Monat. Anders als bei anderen Formen der Pflegezusatzversicherung müssen Sie zum Abschluss des Vertrages keine Gesundheitsfragen beantworten.
Dafür aber fallen die Leistungen vergleichsweise gering aus. Darüber hinaus gilt eine fünfjährige Wartezeit.
3.2. Die Pflegekostenversicherung
Die Pflegekostenversicherung erstattet die im Rahmen einer ambulanten oder stationären Pflege anfallenden Kosten, die von der gesetzlichen Pflegeversicherung nicht gedeckt sind. Um die Leistungen der Pflegekostenversicherung in Anspruch zu nehmen, müssen Sie einen Nachweis aller mit der Pflege im Zusammenhang stehenden Ausgaben einreichen.
Der Umfang der Erstattungen richtet sich nach dem gewählten Tarif. Der Versicherer zahlt entweder einen im Vorfeld vereinbarten Prozentsatz oder übernimmt die Kosten unter Berücksichtigung eines zum Vertragsschluss festgelegten jährlichen Höchstbetrages in voller Höhe.
Pflegeleistungen, die durch Angehörige oder Freunde erbracht werden, sind von der Pflegekostenversicherung allerdings nicht gedeckt.
3.3. Die Pflegerentenversicherung
Die wie eine private Lebensversicherung aufgebaute Pflegerentenversicherung zahlt Ihnen im Pflegefall eine lebenslange, monatliche Pflegerente. Die Höhe der Leistungen ist verschieden: Sie hängt nicht nur vom Grad der Pflegebedürftigkeit ab, sondern auch vom jeweils erwirtschafteten Gewinn.
Als Versicherter erhalten Sie wenigstens einen garantierten Mindestbetrag. War die Anlage des Kapitals erfolgreich, kommt es sogar zur Zahlung eines Überschusses. Die Leistungen der Pflegerentenversicherung dürfen Sie für die Laienpflege nutzen.
4. Pflegezusatzversicherung ja oder nein?
Der Abschluss einer privaten Pflegezusatzversicherung ist nicht zwingend notwendig. Ob die Pflegezusatzversicherung sinnvoll ist oder nicht, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Nicht jede Art der Absicherung ist für jeden Pflegebedürftigen gleich geeignet.
Nehmen Sie sich daher die Zeit, die Vor- und Nachteile der verschiedenen Varianten zu überprüfen.
Wichtig ist in jedem Fall, dass Sie sich der finanziellen Belastung durch die anfallenden Versicherungsprämien bewusst sind.
5. Holen Sie sich kompetente Unterstützung
Schließen Sie eine Pflegezusatzversicherung ab, müssen Sie zumindest bis zum Eintritt der Pflegebedürftigkeit Beiträge zahlen. Da die Kosten im Laufe der Jahre steigen können, sollten Sie sich schon beim Abschluss des Vertrages sicher sein, die Prämien auch in der Rente noch stemmen zu können.
Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob eine Pflegezusatzversicherung sinnvoll ist oder nicht, suchen Sie sich kompetente Unterstützung. Professionelle Dienstleister sind mit den Vor- und Nachteilen der verschiedenen Varianten vertraut und können Ihnen zeigen, ob eine Pflegezusatzversicherung notwendig ist und welche zu Ihnen passt.
Wenn Sie als Pflegebedürftiger oder als Angehöriger weitergehende Fragen zu Themen der ambulanten Pflege haben, stehen wir Ihnen als langjährig präsenter ambulanter Pflegedienst zu einer vertraulichen sowie unverbindlichen Beratung gerne zur Verfügung.
Rufen Sie uns an unter ✆ 089/ 958 972 90 oder schreiben Sie uns eine Mail an info@aktiv-dahoam.de.
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