Seniorenbetreuung in München durch ambulante Pflegedienste
Die Anzahl der Pflegebedürftigen zeigt auch in München eine steigende Tendenz. Der Wunsch, seinen Lebensabend in der bisherigen Wohnung zu verbringen, ist naheliegend und verständlich. Im vertrauten Kreis der Familie unter Beibehaltung des sozialen Umfelds ist mit einer deutlich höheren Lebensqualität als in einem Pflegeheim zu rechnen. Außerdem können durch einen häusliche Seniorenbetreuung in München erhebliche Kosten vermieden werden.
Die Gefahr von Überlastungen bei pflegenden Angehörigen
Im Rahmen einer häuslichen Pflege kann die Bereitschaft von Angehörigen zur Seniorenbetreuung an ihre Grenzen stoßen.
Insbesondere bei noch bestehender Berufstätigkeit kann die physische und psychische Belastung für die Betreuungskraft zu groß werden.
Um einen Ausfall der Betreuungskraft und die Fortführung der häuslichen Pflege nicht zu gefährden, kann es erforderlich werden, ganz oder teilweise auf professionelle Pflegekräfte zurückzugreifen.
Im Spannungsfeld der Pflegeaufgabe sind neben möglichen gesundheitlichen Gefahren für die Pflegekraft auch die familiären, beruflichen und sozialen Bindungen zu beachten.
Maßnahmen der Grundpflege, hauswirtschaftlichen Betreuung und medizinischen Behandlungspflege
Eine geeignete Pflege und Betreuung kann je nach Krankheitsbild mit hohem Aufwand verbunden sein. Neben den körperbezogenen Tätigkeiten wie Körperpflege, Ernährung, Mobilität und vorbeugende Maßnahmenmüssen in der Regel auch hauswirtschaftliche Maßnahmen erledigt werden.
Von der Hilfe zum Aufstehen über Waschen, Anziehen sowie die Unterstützung bei Toilettengängen bis zum Einkaufen, der Essenszubereitung und Wohnungssäuberung sind zahlreiche Leistungen zu erbringen.
Ausgebildete Fachkräfte eines ambulanten Pflegedienstes stellen mit eingeübten Griffen und ihrem Erfahrungswissen beim Ablauf von Pflegeleistungen vielfach eine unverzichtbare Entlastung für die Pflegekraft dar.
Sie sind autorisiert, in Absprache mit dem behandelnden Arzt eine medizinische Behandlungspflege durchzuführen. Bei fortschreitenden Erkrankungen können Durchführung von Injektionen und Blutzuckermessungen, Anlegen von PEG-Sonden und Katheder oder das Absaugen der Atemwege notwendig werden.
Besondere Betreuung bei Demenzerkrankungen
Ein Umgang mit an Demenz erkrankten Menschen erfordert ein besonders liebevolles, verständnisvolles und geduldiges Verhalten. Professionelle Pflegedienste sind dazu speziell geschult und verfügen über hilfreiche Erfahrung.
Es gelingt Ihnen möglichst schnell, ein Vertrauensverhältnis mit dem Pflegebedürftigen aufzubauen, um die notwendige Kommunikation zu sichern. Dadurch können die Wünsche und Ängste von Betroffenen in Erfahrung gebracht werden.
Vorteile ambulanter Pflegedienste
Unter Berücksichtigung des jeweiligen Bedarfs kann ein Pflegedienstvertrag mit einem bei der Pflegekasse zugelassenen Pflegedienst abgeschlossen. Danach werden im vereinbarten Umfang Pflegeleistungen für eine Seniorenbetreuung in München zur Entlastung eines pflegenden Angehörigen durchgeführt.
Dadurch wird auch eine geeignete Pflegeleistung sichergestellt. Dieser kann sich vom Pflegedienst zu wichtigen Fragen im Zusammenhang mit der Pflege auch beraten lassen. Dazu zählen die Formulierung von Anträgen zum Erhalt von Pflegegeld, Pflegehilfsmitteln oder Wohnumfeldverbesserungen wie Treppenlifte.
Außerdem können über die Pflegekasse Pflegekurse beantragt werden. Falls eine Verhinderungspflege bei einem plötzlichen Ausfall des pflegenden Angehörigen erforderlich wird, kann die Fortführung der häuslichen Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst durchgeführt werden.
Kostenübernahme in Form von Sachleistungen durch die Pflegekasse
Auf Antrag kann ein Pflegebedürftiger nach einer Überprüfung durch den medizinischen Dienst der Krankenkasse Pflegegeld auf der Basis des festgestellten Pflegegrades erhalten.
Werden Leistungen für eine Seniorenbetreuung in München durch einen ambulanten Pflegedienst ausgeführt, erfolgt eine direkte Abrechnung über die Pflegekasse als sogenannte Sachleistungen.
Im Falle einer Verhinderungspflege greift die Höchstsatzregelung des Pflegestärkungsgesetzes. Dabei sind auch Kombinationsleistungen in Verbindung mit der Pflegegeldzahlung möglich.
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