Portversorgung in der ambulanten Pflege: 5 Fragen und Antworten
Bei manchen Krankheitsbildern ergibt sich die Notwendigkeit eines langfristigen Gefäßzugangs. In vielen Fällen wird dieser in Form eines Portkatheters, kurz auch einfach Port genannt, realisiert. In diesem Zusammenhang greift die Portversorgung.
Ein dauerhafter Venenzugang wie ein Portkatheter ist für Patienten anfänglich oft ein Grund zur Verunsicherung. Nicht zuletzt, weil sich in der neuen Situation viele Fragen ergeben.
Wie kann ich mit meinem Port im Alltag leben? Wer kümmert sich um die Portversorgung in der ambulanten Pflege? Wer bezahlt die dabei anfallenden Kosten?
Hier bekommen Sie Antworten auf diese und weitere Fragen in Sachen Portversorgung und ambulante Pflege.
1. Wann kommt ein Port zum Einsatz
Ein Port hat den Vorteil, dass er nicht nur kurzfristig im Krankenhaus seine Funktion erfüllt. Sondern darüber hinaus die dauerhafte medizinische Versorgung von ambulanten Patienten mit den von ihnen regelmäßig benötigten Wirkstoffen ermöglicht.
Zum Beispiel im Rahmen einer Chemotherapie. Oder bei einer langfristigen Medikation mit Schmerzmitteln. Auch eine intravenöse Ernährung kann über den Port gewährleistet werden.
Unabhängig von der im Einzelfall unterschiedlichen Notwendigkeit zur Implantation eines Ports stellen Sie sich bestimmt einige Fragen, die mit Ihrem neuen Infusionskatheter und der Bewältigung Ihres Lebens mit ihm zuhause zusammenhängen.
2. Wie kann ich mit meinem Port im Alltag leben?
Grundsätzlich ist ein Port keine große Einschränkung Ihrer Lebensqualität. Ausgelegt auf eine bis zu fünfjährige Nutzung, bringt er nur sehr selten Nebenwirkungen mit sich.
Ist der Port fachgerecht implantiert, verursacht er keinerlei Schmerzen und erspart Ihnen Komplikationen, die durch wiederholtes Infundieren von Medikamenten per einfachem Zugang oder per Zentralem Venenkatheter oft auftreten.
Es gibt jedoch eine wichtige Voraussetzung, die erfüllt sein muss, um Ihnen einen weitgehend ungestörten Alltag zu ermöglichen: Ihr Port benötigt regelmäßig Versorgung und Pflege. Und zwar bei Ihnen zuhause.
3. Wer kümmert sich um die Portversorgung in der ambulanten Pflege?
Auch wenn ein Port ein weitgehend komplikationsfreier dauerhafter Zugang ist, stellt er als direkte Schnittstelle zwischen Ihrem Blutkreislauf und der Außenwelt doch ein gewisses Infektionsrisiko dar.
Mit der Versorgung Ihres Ports sollten Sie deshalb ausschließlich examiniertes Pflegepersonal betrauen. Nur dieses verfügt über die nötige Erfahrung und Expertise, um die angezeigten Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen durchzuführen, die als Standard der Portversorgung in der ambulanten Pflege entscheidend für Ihr Wohlergehen sind.
4. Wer bezahlt die durch die Portversorgung anfallenden Kosten?
Eine häufige Sorge von Patienten und Angehörigen ist, dass sie die pflegerischen Folgekosten der Implantation eines Portkatheters selbst tragen müssten. Das ist nicht der Fall. Denn die Notwendigkeit der Pflege und Versorgung Ihres Ports ergibt sich aufgrund ärztlicher Verordnung.
Die damit in Verbindung stehenden Leistungen gelten als Maßnahmen der sogenannten Behandlungspflege.
Für diese Maßnahmen sieht der Gesetzgeber eine volle Kostenübernahme durch Ihre Pflegekasse vor.
Sie und Ihre Angehörigen müssen sich also nicht sorgen, dass durch die Portversorgung in der Ambulanten Pflege Kosten für Sie entstehen. Sie können sich ganz darauf konzentrieren, Ihren Alltag möglichst unbelastet zu gestalten und einen passenden Pflegedienst zu finden, der seine Leistungen direkt mit Ihrer Krankenkasse abrechnet.
5. Was hat es mit dem Beratungseinsatz nach § 37 Absatz 3 SGB XI auf sich?
Pflegebedürftige, die Leistungen in Form von Pflegegeld beziehen, müssen sich ab dem Pflegegrad 2 in halbjährlichen, ab dem Pflegegrad 4 in vierteljährlichen Abständen im Rahmen eines sogenannten Beratungseinsatzes in besonderer Form beraten lassen. Diese von der Pflegekasse gezahlten Beratungseinsätze können jedoch auch schon Patienten mit Pflegegrad 1 einmal im Halbjahr in Anspruch nehmen.
Der Beratungseinsatz soll sicherstellen, dass Pflegebedürftige nicht nur aus medizinischer Sicht optimale Betreuung erfahren. Sondern außerdem in einem Umfeld leben, das sie im Alltag und ihrer konkreten Lebenssituation dabei unterstützt, körperlich weitgehend mobil und außerdem sozial aktiv zu bleiben.
Den Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI dürfen nur geeignet sachkundige Stellen, zum Beispiel Pflegedienste, durchführen. In der Praxis sollen aufgrund ihrer genauen Kenntnisse der Patientenverhältnisse möglichst die Pflegedienste, die auch die alltäglichen Pflegeleistungen erbringen, den Beratungseinsatz leisten. Gerne sind wir auch hier Ihr Ansprechpartner!
6. Wie finde ich einen geeigneten Pflegedienst?
Aktiv Dahoam ist als professioneller ambulanter Pflegedienst gerne Ihr Ansprechpartner bei allen weiteren Fragen zum Thema. Wir verfügen über ausgezeichnete Expertise und Erfahrung in diesem Bereich.
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wir beraten Sie gern. Rufen Sie uns an unter ✆ Tel. 089/ 958 972 90 oder schreiben Sie eine Nachricht an info@aktiv-dahoam.de.
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