Stundenweise Verhinderungspflege – Das Wichtigste im Überblick
Ganz gleich, ob aus privaten oder beruflichen Gründen, jede Pflegeperson hat hin und wieder etwas Wichtiges vor, sodass sie sich nicht um den Angehörigen kümmern kann.
Die stundenweise Verhinderungspflege ermöglicht es, diese Aufgabe für eine gewisse Zeit abzugeben.
Lesen Sie nachfolgend, was die Gründe für die Verhinderungspflege sind, wie lange sie möglich ist und was es dabei zu beachten gibt.
1. Was bedeutet stundenweise Verhinderungspflege und wofür ist sie gedacht?
Wer einen Angehörigen pflegt, kann nicht immer die Leistung erbringen. Es gibt viele Gründe, in denen sie nicht erfolgen kann, beispielsweise:
- Arztbesuch
- Friseurtermin
- Theater- oder Opernbesuch
- eigene Krankheit
- Urlaub
Die Verhinderungspflege macht es bei einer kurzen Verhinderung möglich, diese Zeiten zu überbrücken. Sie sichert somit selbst dann die Pflege, wenn der Angehörige verhindert ist und daher eine Vertretung braucht.
Der Pflegebedürftige muss somit nicht in ein Pflegeheim. Die Pflege ist sowohl körperlich als auch psychisch oftmals sehr anstrengend und kräftezehrend. Mit der Verhinderungspflege erhalten Sie zudem die Möglichkeit, sich zu erholen und eine kleine Auszeit zu gönnen, um neue Energie zu tanken.
Wir übernehmen in all diesen Momenten gern die Pflege für Sie. Zur Verhinderungspflege gehören sämtliche Leistungen, welche die Pflegeperson selber auch übernimmt, beispielsweise:
- Körperpflege
- Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
- Unterstützung beim Toilettengang
- Förderung der Mobilität
- Haushaltsdienstleistungen wie das Reinigen der Wohnung oder Waschen von Wäsche
2. Wie lange können Sie die Verhinderungspflege in Anspruch nehmen?
Stundenweise Verhinderungspflege bedeutet, dass es am Tag weniger als acht Stunden sind, während sich die reguläre Verhinderungspflege durch die Dauer von über acht Stunden täglich kennzeichnet.
Der Anspruch auf die Ersatzpflege beträgt pro Jahr maximal sechs Wochen (42 Tage). Bezüglich des Erstattungsbetrages können sich Betroffene ab dem Pflegegrad 2 derzeit im Jahr bis zu 1612 Euro für die Verhinderungspflege erstatten lassen. Zudem können Sie den halben Leistungsanspruch für die Kurzzeitpflege für die Verhinderungspflege nutzen.
Damit stehen Ihnen pro Kalenderjahr zusätzlich maximal 806 Euro zur Verfügung, insgesamt also 2418 Euro. Je nachdem, wer die Verhinderungspflege ausführt, variiert die genaue Leistungshöhe.
3. Was gibt es bei der stundenweisen Verhinderungspflege zu beachten?
Wichtig ist zu wissen, dass bei der Berechnung nicht die genaue Dauer der Ersatzpflege herangezogen wird. Stattdessen geht es um die Dauer, wie lange die reguläre Pflegeperson abwesend ist.
Zum besseren Verständnis: Wenn Sie nach Ihrem Arzttermin bei Ihrer Freundin noch einen Kaffee trinken gehen und somit insgesamt sechs Stunden außer Haus sind, der Pflegedienst aber nur drei Stunden die Pflege übernommen hat, beträgt die Verhinderungspflege dennoch sechs Stunden.
Sie sollten daher darauf achten, dass Ihre Abwesenheit nicht mehr als acht Stunden am Tag beträgt, um sie in Anspruch nehmen zu können.
4. Welche Voraussetzungen gibt es, um Anspruch auf Verhinderungspflege zu haben?
- Der Pflegebedürftige muss mindestens den Pflegegrad 2 haben
- Der Pflegegrad muss ab dem ersten Tag der Beantragung der Verhinderungspflege bestehen
- Der Pflegebedarf muss seit mindestens sechs Monaten vorhanden sein – dies wird Vorauspflege genannt
- Die pflegende Person hat die Pflege des Angehörigen nicht erwerbsmäßig ausgeführt
- Um Leistungen zu erhalten, müssen Sie einen Antrag stellen und bei der Krankenkasse bzw. Pflegekasse einreichen
Sie können die Verhinderungspflege im voraus oder rückwirkend beantragen. Die Angabe von Gründen ist nicht erforderlich. Im letzteren Falle werden die entstandenen Kosten durch Quittungen oder Rechnungen nachgewiesen. Die Verhinderungspflege ist für nahe pflegende Angehörige steuerfrei.
Zusammenfassung
Ganz egal, ob Sie sich eine Erholungspause gönnen möchten oder einen Termin haben, die stundenweise Verhinderungspflege ermöglicht es Ihnen, unter den genannten Voraussetzungen, regelmäßige Entlastung und Unterstützung zu erhalten.
Wie häufig und in welchen Abständen diese Hilfe anfällt, ist unerheblich, solange Sie diese maximal acht Stunden am Stück beanspruchen. Zu beachten ist, dass Ihre Freizeit und nicht die Dauer der Pflegetätigkeit durch den ambulanten Pflegedienst als Berechnungsgrundlage herangezogen wird.
Kontaktieren Sie gern unseren ambulanten Pflegedienst. Wir übernehmen die Pflege Ihres Angehörigen für Sie.
Rufen Sie uns an unter ✆ 089/ 958 972 90 oder schreiben Sie uns eine Mail an info@aktiv-dahoam.de. Wir freuen uns von Ihnen zu hören!
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