Häusliche Krankenpflege: Worauf muss ich achten?
Jeder von uns kann einmal krank werden und plötzlich taucht unverhofft der Begriff „Häusliche Krankenpflege“ auf. Was Sie über die Hauskrankenpflege wissen müssen und worauf Sie achten sollten, falls Sie oder Ihre Angehörigen diese in Anspruch nehmen müssen, erfahren Sie hier!
Wann habe ich Anspruch auf häusliche Krankenpflege?
Häusliche Krankenpflege (abgekürzt als HKP) ist eine Regelleistung der gesetzlichen Krankenversicherung und wird in folgenden Fällen von der Krankenkasse bezahlt:
- Ein stationärer Aufenthalt im Krankenhaus wird mithilfe von häuslicher Krankenpflege verhindert oder der Aufenthalt dort wird dadurch verkürzt.
- Eine nötige Behandlung im Krankenhaus ist aus bestimmten Gründen nicht möglich.
- Die Krankenpflege zuhause in Form von Behandlungspflege ist für die Sicherung des Ziels der ärztlichen Behandlung notwendig.
Wer verordnet und bezahlt die häusliche Krankenpflege?
Zunächst muss die häusliche Krankenpflege vom Hausarzt verordnet werden. In der Verordnung muss begründet werden, warum eine diese Krankenpflege erforderlich ist und welche Leistungen erbracht werden müssen.
Voraussetzung dabei ist, dass weder der betroffene Patient, noch die im Haushalt lebenden Angehörigen in der Lage sind, die entsprechenden Tätigkeiten selber auszuführen und der volle Umfang der benötigten Pflege nicht gewährleistet werden kann.
In der Regel wird die häusliche Krankenpflege einmalig verschrieben, die Behandlungspflege alleine einmal im Quartal.
Erst nach der Verordnung des Hausarztes kann die Krankenkasse die Krankenpflege zuhause genehmigen.
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten je nach Krankheitsfall für bis zu vier Wochen – bei guter Begründung auch länger.
Beachten Sie bitte: Wird häusliche Krankenpflege in Form von Behandlungspflege für die Sicherung des Ziels der ärztlichen Behandlung verschrieben, kann die Krankenkasse die Dauer und den Umfang der Pflege ausweiten. Sollte dann jedoch die Pflegebedürftigkeit eintreten, ist nicht mehr die Krankenkasse, sondern die Pflegeversicherung für die Kostenübernahme verantwortlich.
Was beinhaltet die häusliche Krankenpflege?
- Die Grundpflege des Patienten wie Körperpflege und Bewegung.
- Die Behandlungspflege des Patienten, zum Beispiel das Verabreichen von Medikamenten oder das Wechseln von Verbänden.
- Die grundlegende hauswirtschaftliche Versorgung, wie zum Beispiel Einkaufen, Kochen und Putzen.
Wo und von wem wird häusliche Krankenpflege ausgeführt?
Die Ausführung der Krankenpflege wird von qualifiziertem Pflegepersonal, z.B. den Mitarbeitern eines häuslichen Pflegedienstes, übernommen. Anspruch auf häusliche Krankenpflege haben Sie im Haushalt der Versicherten bzw. in Ihrer Familie.
Seit der Gesundheitsreform 2007 hat sich der Haushaltsbegriff erweitert, sodass auch in Wohngemeinschaften und betreuten Wohnformen oder an Orten wie Schulen, Kindergärten oder bei erhöhtem Pflegebedarf auch in Einrichtungen der Behindertenhilfe häusliche Krankenpflege erbracht werden kann.
Dasselbe gilt in der Regel nicht in für den Aufenthalt in Einrichtungen, die ohnehin Behandlungspflege erbringen müssen. In schweren Fällen können jedoch Ausnahmen genehmigt werden.
Häusliche Krankenpflege bei der Entlassung aus dem Krankenhaus
Wird ein Patient aus dem Krankenhaus entlassen, wird die häusliche Krankenpflege vom zuletzt behandelnden Klinikarzt verschrieben. Bisher konnte dabei drei Werktage lang Krankenpflege verordnet werden.
Aufgrund einer Neuerung der Häuslichen Krankenpflege-Richtlinien durch den Gemeinsamen Bundesausschuss kann dieser Zeitraum in Zukunft um zwei Tage, auf insgesamt fünf Arbeitstage, verlängert werden.
Diese Regelungen sind im Sozialgesetzbuch (SGB) unter § 37 festgelegt. Bei weiteren Fragen können Sie sich auch gerne an uns wenden!
Rufen Sie uns an unter ✆ 089/ 958 972 90 oder schreiben Sie uns eine Mail an info@aktiv-dahoam.de.
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