Pflegedienst Haushaltshilfe – So bekommen Sie Hilfe im Alltag
Die Pflegedienst Haushaltshilfe unterstützt Sie bei alltäglichen Herausforderungen.
In jungen Jahren ist es nicht vorstellbar, dass eines Tages die ersten körperlichen Beschwerden auftreten. Bücken, Treppen steigen und den Einkaufskorb tragen – alles ein Kinderspiel. Einige Jahrzehnte weiter macht der Körper nicht mehr wie gewohnt mit und Kleinigkeiten erscheinen plötzlich als ein unüberwindbares Hindernis.
Die Pflegeversicherung fängt diese Situation auf und stellt Leistungen zur Verfügung, die von einem sogenannten Pflegegrad abhängen.
Von den fünf existierenden Pflegegraden erhält der Pflegegrad 1 jedoch keine der Leistungen, die für alle andere Pflegegrade gelten (Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege, Pflegesachleistungen, Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen).
Eine Ausnahme ist die Zahlung des sogenannten Entlastungsbetrags, der auch für den Pflegegrad 1 gilt.
Inhalt
- Was ist ein Entlastungsbetrag?
- Den Entlastungsbetrag für eine Pflegedienst Haushaltshilfe nutzen
- Warum gibt es diese beiden Wege?
- Alle Unterstützung aus einer Hand
1. Was ist ein Entlastungsbetrag?
Als pflegebedürftige Person erhalten Sie einen monatlichen Zuschuss in Höhe von 125 Euro von der Pflegeversicherung. Dafür müssen Sie nur nachweisen, dass Ihnen ein Pflegegrad zugesprochen wurde. Dieses Geld lässt sich für Dienstleistungen verwenden, die nicht im Rahmen der normalen Pflegedienstleistungen abgerechnet werden.
Ein Pflegedienst übernimmt beispielsweise konkret festgelegte Tätigkeiten, für die eine Ausbildung vorliegen muss.
Waschen, das Begleiten zur Toilette und medizinische Dienste wie das Messen des Blutdrucks werden von Angestellten eines Pflegedienstes ausgeführt. Aber was ist mit den anderen Dingen des täglichen Lebens?
Die Begleitung bei einem Arztbesuch, das Abholen von Medikamenten in der Apotheke oder ein Gespräch auf zwischenmenschlicher Ebene? Auch Hausarbeiten wie das Kochen des Essens, die Säuberung der Wohnung oder ein kleiner Spaziergang gehören für ältere Menschen dazu.
Pflegedienste können diese Dinge nicht im Rahmen einer ambulanten Betreuung anbieten, weil diese Tätigkeiten nicht bezahlt werden.
Hier greift der Entlastungsbetrag.
Die 125 Euro können für die oben genannten Dienstleistungen eingesetzt werden. Unabhängig davon, welchen Pflegegrad man besitzt. Die Pflegeversicherung zahlt diesen Zuschuss an alle Pflegebedürftigen, wenn sie zu Hause betreut werden.
Nach neuesten Regelungen steht dieser Betrag aber auch Menschen zu, die in Pflegeheimen untergebracht sind. Lebt einer Ihrer Angehörigen in solch einer Einrichtung, sollten Sie darauf achten, dass der Entlastungsbetrag eingesetzt und abgerechnet wird.
Ihre Eltern können sich davon eine Betreuungsperson engagieren, die Zeit mit ihnen verbringt, Ausflüge macht oder Einkäufe übernimmt.
Sofern Sie oder Ihre Angehörigen einen Pflegegrad besitzen, lassen sich mit dem Entlastungsbetrag auch die Tages-, Kurzzeit- oder Nachtpflege finanzieren. Fragen Sie dazu bei Ihrer Pflegeversicherung nach, welche Details für die Mitfinanzierung erfüllt werden müssen.
2. Den Entlastungsbetrag für eine Pflegedienst Haushaltshilfe nutzen
Um das Geld bestmöglich zu investieren, sind zwei Varianten möglich.
Bei Variante 1 übernimmt ein ambulanter Pflegedienst die Arbeiten im Haushalt und rechnet die Leistungen direkt mit der Pflegeversicherung ab. Dazu müssen Sie eine Abtretungserklärung ausfüllen, durch die der Pflegedienst das Geld auf direktem Weg erhält.
Die einzige Einschränkung ist, dass Sie gesetzlich bei einer Krankenkasse versichert sein müssen. Für privat versicherte Pflegebedürftige ist diese Variante nicht möglich.
Bei der zweiten Variante suchen Sie sich für sich oder Ihre Angehörigen selbst eine Person Ihres Vertrauens, die für ihre Leistungen das Geld des Entlastungsbetrags bekommt. Hierbei gehen Sie der helfenden Person gegenüber in Vorkasse und schicken die Rechnung an die Pflegeversicherung, die Ihnen den Entlastungsbetrag auszahlt.
Privat Versicherte kommen nur auf diesem Weg an das Geld der Pflegeversicherung.
3. Warum gibt es diese beiden Wege?
Wer den Pflegegrad 1 erhalten hat, kann keinen ambulanten Pflegedienst nutzen oder muss diesen aus der eigenen Tasche bezahlen. Mit dem Entlastungsbetrag lassen sich auch Menschen engagieren, die im Internet auf entsprechenden Plattformen zu finden sind.
Dort werden Alltagshelfer vermittelt, die Zeit mit den Pflegebedürftigen verbringen und im Haushalt helfen.
Wer schon Dienstleistungen durch einen ambulanten Pflegedienst erhält, ist gut beraten, bei diesem die Leistungen einer Haushaltshilfe zu beantragen. Oft übernehmen auch die Pflegekräfte die Arbeiten im Haushalt, die schon für die anderen Dienstleistungen kommen.
Das ist besonders für ältere Menschen wichtig, die Stabilität und Kontinuität brauchen. Wenn Sie von einer Pflegerin versorgt werden, die Sie schon lange kennen, fühlen Sie sich sicher. Sie kennen ihren Charakter und sind unter Umständen ein eingespieltes Team.
Wo vorher keine Zeit für eine Tasse Kaffee und eine kleine Unterhaltung war, ist das mit dem Entlastungsbetrag möglich. Mit den 125 Euro können verschiedene Dienstleistungen vereinbart und abgerechnet werden, die sich von Monat zu Monat unterscheiden können.
Wenn Sie wissen, dass im kommenden Monat verschiedene Arztbesuche anstehen, kann Ihre Pflegeperson Sie zu diesen begleiten und sich ihre Dienste bezahlen lassen.
4. Alle Unterstützung aus einer Hand
Sofern Sie schon Leistungen über unseren Pflegedienst beziehen, können Sie auch Leistungen für die Hilfe im Haushalt beziehen. Sprechen Sie uns darauf an – wir sind für Sie da. Menschen wollen nicht nur versorgt werden.
Es geht um Fürsorge und Mitmenschlichkeit. Der Gesetzgeber stellt Ihnen dafür monatlich 125 Euro zur Verfügung. Nutzen Sie diese für den Dienst am Menschen, denn nichts ist so wichtig wie liebevoller zwischenmenschlicher Kontakt.
Rufen Sie uns einfach an unter 089/ 958 972 90 oder schreiben Sie eine Mail an info@aktiv-dahoam.de. Wir freuen und auf Sie!
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