Pflegehilfe für zuhause: Die 7 top Fragen und Antworten
In Deutschland sind mehr als 2,4 Millionen Menschen pflegebedürftig und werden von Angehörigen oder einer professionellen Pflegehilfe für zuhause gepflegt. Durch die häusliche Pflege müssen die Pflegebedürftigen ihre gewohnte Umgebung nicht verlassen.
Besonders betagte Menschen, die pflegebedürftig sind, ziehen nicht gerne in ein Pflegeheim oder in einen Seniorenstift. Für die Verwandten und Angehörigen ist die Pflege zu Hause eine Herausforderung und stellt oftmals auch eine Belastung dar.
Eine professionelle Pflegehilfe kann für Entlastung sorgen. Erfahren Sie in diesem Beitrag mehr zum Thema.
Inhalt:
- Was bedeutet die Pflege zu Hause konkret?
- Was beinhaltet die häusliche Pflege?
- Wie bekomme ich eine Pflegehilfe für zuhause?
- Wo wird der Antrag auf Pflegeleistung gestellt?
- Wie kann eine Pflegehilfe meine Angehörigen im Alltag unterstützen?
- Wie kann mir eine Pflegehilfe meinen Alltag erleichtern?
- Wie wird eine Pflegehilfe für zuhause finanziert?
Was bedeutet die Pflege zu Hause konkret?
Sollten Sie die häusliche Pflege einem Umzug in ein Seniorenheim vorziehen, findet die Versorgung vornehmlich in Ihrer gewohnten Umgebung statt. Anders als in einer stationären Einrichtung übernehmen meist die nahen Angehörigen die Pflege. Dadurch ist es Ihnen möglich, dass Sie in Ihrem Zuhause bleiben.
Sie bestimmen außerdem weitestgehend selbst, welche Unterstützung Sie wünschen. Da die Pflege zu Hause um einiges günstiger ist als ein Platz in einem Senioren- oder Pflegeheim, entstehen Ihnen geringere Kosten.
Auch die Wartezeit auf einen Heimplatz entfällt.
Was beinhaltet die häusliche Pflege?
Professionelle Pflegehilfen für zu Hause orientieren sich am Katalog der Pflegeleistungen, der von den Pflegekassen vorgegeben wird. Zur sogenannten Grundpflege der Pflegebedürftigen zählen Körperpflege, Ernährung, Mobilität und Vorbeugung (Prophylaxe).
Weitere Leistungen sind die Förderung der Eigenständigkeit und die Kommunikation mit dem Pflegebedürftigen.
Auf Wunsch können die verschiedenen Pflegeleistungen in Teilen von der Pflegehilfe für zuhause und den pflegenden Angehörigen übernommen werden.
Ambulante Pflegedienste bieten professionelle Hilfe im Alltag an
Jeder Mensch kann durch unterschiedliche Umstände pflegebedürftig werden. Die Pflege wird dann über einen gewissen Zeitraum oder sogar täglich benötigt. Damit die betroffene Person ausreichend versorgt wird, übernehmen in vielen Fällen Angehörige und eine professionelle Pflegehilfe für zuhause die häusliche Pflege.
Selbstständige Pflegekräfte oder ambulante Pflegedienste bieten für die individuellen Bedürfnisse eine Tages- oder Nachtpflege an. In besonderen Fällen ist auch eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung durch eine „24-Stunden“-Pflegekraft möglich.
Wie bekomme ich eine Pflegehilfe für zuhause?
Zuerst wird ein Antrag auf Pflegeleistungen gestellt. Sobald der medizinische Dienst eine Pflegebedürftigkeit festgestellt hat, wenden sich die Angehörigen oder auch die Pflegebedürftigen selbst an einen ambulanten Pflegedienst. Auch eine selbstständige Pflegehilfe für zuhause kann kontaktiert werden.
Gemeinsam mit den Angehörigen entscheiden die betroffene Person und der Pflegedienst, welchen Umfang die häusliche Pflege haben soll oder sogar haben muss.
Wo wird der Antrag auf Pflegeleistungen gestellt?
Die Pflegekassen sind in der Regel bei der jeweiligen gesetzlichen Krankenkasse angesiedelt. Der Antrag geht dann an die gesetzliche Krankenkasse und wird an die Pflegekasse weitergereicht. Der Antrag kann bei der Pflegekasse formlos per Telefon, Mail, Fax oder Brief gestellt werden.
Privatversicherte wenden sich an die private Pflegeversicherung.
Wie kann eine Pflegehilfe meine Angehörigen im Alltag unterstützen?
Für Angehörige, Verwandte und Freunde führt die häusliche Pflege in vielen Fällen zu einer physischen oder psychischen Belastung. Dies liegt in vielen Fällen daran, dass die privaten „Pfleger“ zusätzlich berufstätig sind und selbst eine Familie versorgen müssen. Diese Mehrfachbelastung ist äußerst schwierig und kann in einzelnen Fällen zu Spannungen führen.
Eine Pflegehilfe für zuhause sorgt für die benötigte Entlastung im Alltag und ist für den professionellen Umgang mit Pflegebedürftigen ausgebildet.
Die Hilfe beinhaltet je nach Pflegegrad die Grundpflege mit der Hilfe bei der Körperpflege, dem Essen und Trinken und die Behandlungspflege mit Medikamenteneinnahme, Blutzuckermessen, Setzen von Insulinspritzen und der Wundversorgung.
Hilfe in der Hauswirtschaft sowie die Betreuung und Beschäftigung der Pflegebedürftigen sind ebenfalls möglich.
Wie kann mir eine Pflegehilfe meinen Alltag erleichtern?
Falls der medizinische Dienst bei Ihnen einen Pflegegrad festgestellt hat, ist für Sie die häusliche Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst oder eine selbstständige Pflegekraft optimal. Je nachdem, wie pflegebedürftig Sie sind, kommt die examinierte Pflegekraft einmal oder mehrmals täglich zu Ihnen nach Hause.
Die erbrachten Dienstleistungen werden dokumentiert und direkt mit der Pflegekasse abgerechnet. Alle Kosten, die den sogenannten Sachleistungsbetrag überschreiten, müssen selbst getragen werden. Auch spezielle Leistungen, die nicht dem Pflegegrad entsprechen, sind separat zu begleichen.
Wie wird eine Pflegehilfe für zuhause finanziert?
Damit Ihnen ein Sachleistungsbetrag zusteht, muss der medizinische Dienst bei Ihnen eine Pflegestufe feststellen. Die Pflegesachleistungen der Pflegekasse sind nach den Pflegestufen 2 bis 5 gestaffelt. Zur Finanzierung der Pflegeleistungen steht Ihnen das sogenannte Pflegegeld zu.
Überschreiten die Leistungen das Pflegegeld, müssen Sie oder Ihre Angehörigen für die zusätzlichen Kosten aufkommen. Falls keine finanziellen Mittel vorhanden sind, übernimmt auf Antrag das Sozialamt die zusätzlichen Pflegekosten.
Die Pflegekasse übernimmt nicht immer alle Kosten
Entscheidet sich der Pflegebedürftige für die ambulante Pflege zu Hause, trägt die Pflegekasse die anfallenden Pflegekosten. Sollten die anfallenden Pflegekosten die Leistungen der Pflegekasse übersteigen, muss der Pflegebedürftige oder die Angehörigen zunächst in Vorleistung gehen. Handelt es sich um Leistungen, die nicht mit der Pflegebedürftigkeit zusammenhängen, wird die Erstattung der Kosten verweigert.
Es bleibt in fast allen Pflegefällen eine gewisse Restsumme übrig, die vom Pflegebedürftigen oder von den Angehörigen bezahlt werden muss.
Die Beratung durch einen ambulanten Pflegedienst ist hilfreich
Sobald Ihnen der medizinische Dienst einen Pflegegrad zwischen 2 und 5 zugesprochen hat, haben Sie Anspruch auf Pflegeleistungen. Wenden Sie sich danach alleine oder gemeinsam mit Ihren Angehörigen an einen ambulanten Pflegedienst oder an eine selbstständige Pflegekraft.
Schon ab dem Pflegegrad 2 steht Ihnen die Kostenübernahme von verschiedenen Pflegeleistungen zu.
Für eine Beratung zu einer Pflegehilfe für zuhause wenden Sie sich direkt an uns. Wir besprechen mit Ihnen gemeinsam, wie unsere Unterstützung in Ihrem Haushalt aussehen kann und helfen Ihnen bei der Antragstellung.
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