Vorsorgevollmacht – Die 4 häufigsten Fragen und Antworten
Niemand befasst sich gerne mit der Vorstellung, nicht mehr selbst über sein Leben selbst bestimmen zu können. Doch von einem Augenblick auf den anderen kann etwas passieren und der Mensch ist auf Hilfe angewiesen.
Mit dieser Möglichkeit sollten sie sich sachlich auseinandersetzen, denn sie können etwas tun, um ihnen selbst aber auch ihren Angehörigen ein wenig Leid ersparen.
Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie jemanden benennen, der an ihrer Stelle handelt. Denn falls sie es nicht tun, könnte das Gericht einschreiten und einen Betreuer bestellen. Der handelt zwar nach dem Buchstaben des Gesetzes, aber nicht unbedingt in ihrem Sinne.
1. Welche Vorteile hat eine Vorsorgevollmacht?
Mit einer Vollmacht können sie das allerdings vermeiden. Sie können so vorher mit klarem Geist etwas regeln, zu dem sie möglicherweise später nicht mehr in der Lage sind.
Sie geben klare Anweisungen und beauftragen jemanden, von dem sie sicher sind, dass er in ihrem Sinne handeln wird.
Sie können sogar mehrere Personen beauftragen, die dann nach dem „Vier-Augen-Prinzip“ über ihre Belange entscheiden.
Es muss auch nicht eine Generalvollmacht für alle Eventualitäten sein, die Vollmacht kann sich auch auf Teilbereiche erstrecken.
So lastet die Bürde nicht auf einem Menschen allein. Zudem gibt es so eine gewisse Kontrolle, weil immer zwei Menschen beim Vier-Augen-Prinzip für eine Entscheidung nötig sind.
2. Was kann ich in einer Vorsorgevollmacht bestimmen?
Die Vorsorgevollmacht greift zum Beispiel bei Angelegenheiten, die Ihre Finanzen betreffen. Dabei muss gegebenenfalls noch eine extra Vollmacht bei der Bank erwirkt werden.
Auch Geschäfte sind möglich. So kann derjenige, der die Vollmacht besitzt, beispielsweise in Ihrem Namen etwas kaufen. Sie können in der Vollmacht auch Anweisungen zu Ihrem Aufenthalt festsetzen und wie mit ihren Mietangelegenheiten umgegangen wird.
Sie können festlegen, in welchem Umfang der Inhaber der Vollmacht über ärztliche Maßnahmen entscheidet. Die Befugnisse können von pflegerischen Maßnahmen durch den Pflegedienst Ihres Vertrauens bis hin zur Zustimmung bei operativen Eingriffen reichen.
3. Gibt es Grenzen der Vollmacht?
Dabei gibt es Grenzen: Ob sie mit Arzneimitteln ruhiggestellt werden oder andere, Ihre Freiheit einschränkende Maßnahmen ergriffen werden, entscheidet immer noch ein Richter. Vorbeugend, wenn sozusagen Gefahr im Verzug ist, kann der Bevollmächtigte diversen Maßnahmen zustimmen.
Das ist unverzüglich bei Gericht anzuzeigen und hier muss dann über die Fortführung der Maßnahme entschieden werden. Einem eventuellen Missbrauch soll vorgebeugt werden. Ein Gericht kann auch Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Vollmacht haben und deshalb einen Betreuer ernennen.
4. Wann sollte ich mich beraten lassen?
Es ist nicht einfach, seine persönlichen Erfordernisse und Wünsche im Rahmen einer Vorsorgevollmacht zu regeln. Experten raten daher, sich anwaltlich beraten zu lassen.
Ein solch wichtiges Schriftstück auf ihre persönlichen Verhältnisse zuschneiden, es ausarbeiten und sie dabei auf mögliche Fallstricke hinweisen – das kann sicher nur ein fachlich versierter Rechtsanwalt leisten.
Die Beurkundung sollte am Besten über einen Notar erfolgen. Dort wird ihre Vollmacht auch offiziell registriert. Die Beurkundung ist zwar auch kostengünstig bei einer Behörde möglich und es gibt vorgedruckte Ankreuz-Formulare, doch eine persönliche Rechtsberatung kann das sicher nicht ersetzen.
Bei weiteren Fragen rufen Sie uns an unter ✆ 089/ 958 972 90 oder schreiben Sie uns eine Mail an info@aktiv-dahoam.de.
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