Was zahlt die Pflegeversicherung?
Für jeden Menschen ist es schlimm, wenn er das eigene Leben plötzlich nicht mehr richtig meistern kann. Dafür gibt es viele Gründe: Eine Behinderung, eine schlimme Krankheit im körperlichen oder geistigen Bereich.
In diesen Fällen der Pflegebedürftigkeit ist es gut zu wissen, sich an die Pflegeversicherung wenden zu können. Diese unterstützt Sie dabei, die dringend benötigte Pflegehilfe teilweise oder insgesamt bezahlen zu können. Die Antwort auf die Frage „Was zahlt die Pflegeversicherung?“ hängt von verschiedenen Faktoren ab.
Zeitfaktor als erste Voraussetzung
Die Pflegeversicherung ist erst zur Zahlung von Leistungen verpflichtet, wenn sie vom Pflegebedürftigen für mindestens sechs Monate beansprucht wird.
Außerdem spielt die Art der Hilfe eine wichtige Rolle.
Benötigen Sie lediglich Hilfe im Haushalt? Oder beim täglichen Einkauf? Ist die Hilfe rund um die Uhr notwendig?
Dann sollte die Pflegeversicherung in Anspruch genommen werden und den Pflegegrad festlegen, den viele noch als Pflegestufe kennen.
Von dem festgelegten Pflegegrad, es gibt insgesamt fünf Grade, ist auch die Höhe der Leistung abhängig.
Wie die richtige Antragstellung erfolgen muss
Grundsätzlich ergeht eine Antragstellung an die für Sie zuständige Pflegekasse. Keine Sorge, die Pflegekasse ist direkt bei Ihrer Krankenkasse untergebracht.
Sie können aber auch Familienangehörige, einen guten Nachbarn oder Freunde beauftragen, den Antrag in Ihrem Namen zu stellen. Dafür ist lediglich eine entsprechende Vollmacht anzufertigen.
Die Unterschiede der einzelnen Pflegegrade
- Der Pflegegrad 1 enthält eine Grundpflege zwischen 27 und 60 Minuten inklusive der Psychosozialen Betreuung einmal täglich. Außerdem benötigen Sie weder nachts noch tagsüber Hilfestellungen.
- Beim Pflegegrad 2 dauert die Grundpflege zwischen 30 und 127 Minuten. Hinzu kommt diePsychosozialen Betreuung einmal täglich. Außerdem wird Ihnen einmal in der Nacht Hilfe zuteil, jedoch nicht tagsüber.
- Den Pflegegrad 3 erhalten Sie, wenn Sie 131 bis 278 Minuten Hilfe benötigen. Zudem werden Sie dann 2- bis 6- mal täglich, sowie bis zu 2-mal nachts betreut und die Hilfspräsenz tagsüber beträgt weniger als sechs Stunden.
- Auch beim Pflegegrad 4 ist die Grundpflege genau festgelegt. Sie beträgt zwischen 184 und 300 Minuten, psychologische Unterstützung erhalten Sie zwei bis drei Mal täglich. In der Nacht müssen Sie sechs bis zwölf Mal und tagsüber sechs bis zwölf Stunden versorgt werden.
- Erhalten Sie eine rund-um-die-Uhr-Versorgung tagsüber, nachts mindestens drei Mal Unterstützung, sind Sie in den Pflegegrad 5 eingestuft. Dessen Grundpflege ist mit 24 bis 279 Minuten festgelegt.
- Bei den Pflegegraden 2 bis 4 sind nochmals erweiterte Leistungen möglich, sofern eine eingeschränkte Alltagskompetenz vorliegen sollte.
Was zahlt die Pflegeversicherung pro Monat?
Sei dem laufenden Jahr 2017 unterscheidet die Pflegekasse die Höhen der Geldzuweisungen zwischen Geld- und Sachleistungen, sowie den sogenannten Leistungsbeiträgen.
Der monatliche Entlastungsbetrag von 125 Euro gilt für sämtliche Pflegegrade, während für die Pflegegrade 1 und 2 weder Geld- noch Sachleistungen gezahlt werden. Ansonsten überweist Ihnen die Pflegekasse folgende Beträge monatlich:
- Geldleistungen ambulant: 316 Euro (Pflegegrad 2), 545 Euro (Pflegegrad 3), 728 Euro (Pflegegrad 4), sowie 901 Euro bei Pflegegrad 5.
- Sachleistungen ambulant: 689 Euro (Pflegegrad 2), 1.298 Euro (Pflegegrad 3), 1.612 Euro (Pflegegrad 4), 1.995 Euro (Pflegegrad 5).
- Leistungsbeträge vollstationär: 125 Euro (Pflegegrad 1), 770 Euro (Pflegegrad 2), 1.262 Euro (Pflegegrad 3), 1.775 Euro (Pflegegrad 4) sowie 2.005 Euro für die Einstufung in den Pflegegrad 5.
Pflege in den eigenen vier Wänden
Viele Pflegebedürftige möchten in den eigenen vier Wänden bleiben. In diesen Fällen unterstützt Sie die Pflegeversicherung mit bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme, wenn Sie entweder Umbauten in der Immobilie vornehmen müssen oder falls Sie besondere Hilfsmittel benötigen.
Gehen Sie in diesen Fällen unbedingt bereits im Vorfeld zu einer entsprechenden Beratungsstelle, um das gesetzlich festgelegte „Erste Pflegestärkungsgesetz“ in Anspruch zu nehmen.
Extra für diese Maßnahmen stehen Ihnen in Deutschland weit über 250 Wohnberatungsstellen mit Rat und Tat zur Seite. Deren Beratungshilfen gelten übrigens für Pflegebedürftige selbst, ältere und behinderte Menschen, Angehörige sowie sinnvollerweise den Pflegekräften.
Wünschen Sie weitere Informationen zur Frage „Was zahlt die Pflegeversichtung?“ Dann rufen Sie uns an unter 089 958 972 90 oder schicken Sie eine E-Mail an info@aktiv-dahoam.de.
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