Grundpflege Ablauf – darauf können Sie sich einstellen!
Dieser Beitrag gibt einen Überblick zu den Tätigkeiten der Grundpflege Ablauf und zu den Voraussetzungen, die Ihnen eine Erstattung der Pflegekosten ermöglichen.
Grundpflege ist eine Form der Hilfeleistung, auf die jeder von uns irgendwann angewiesen sein kann – sowohl unvermittelt und vielleicht nur vorübergehend, etwa infolge eines Unfalls, als auch für längere Zeit während einer Krankheit oder im Lauf des Älterwerdens.
Inhalt
- Kurze Definition der Grundpflege
- Die Grundpflege – eine Herausforderung für Pflegebedürftige(n) und Pflegende(n)
- Kompetente Pflege hilft, Schranken zu überwinden
- Die Elemente der Grundpflege und der Ablauf
- Grundpflege in der offiziellen Definition
- Übernimmt die Krankenversicherung die Pflegekosten?
1. Kurze Definition der Grundpflege
Grundpflege besteht aus der Hilfe bei und/oder der Übernahme von erforderlichen Alltagstätigkeiten, zu denen ein Pflegebedürftiger nicht oder zumindest nicht ohne Unterstützung in der Lage ist. Sie kann sowohl von einem Pflegedienst als auch von einem dazu bereiten Angehörigen ausgeführt werden.
Entsprechend dem individuellen Bedarf an Grundverrichtungen erstreckt sie sich auf
- Körperpflege,
- Ernährung,
- Mobilität,
- Prophylaxe,
- Förderung der Eigenständigkeit sowie Unterstützung beim Aufbau und beim Erhalt sozialer Kontakte.
2. Die Grundpflege – eine Herausforderung für Pflegebedürftige(n) und Pflegende(n)
Die Grundpflege und ihr Ablauf mögen als ein Nacheinander bestimmter Verrichtungen standardisiert sein – für das Gefühlsleben des Pflegebedürftigen gilt das niemals. Einem anderen, womöglich fremden Menschen so große körperliche Nähe zu gestatten, dass er jeden Körperteil, jede Hautpartie und sogar den Intimbereich pflegen kann, erfordert fast immer sehr viel Überwindung.
Das Bewusstsein eigener Schwäche und Hilflosigkeit geht zudem oft mit Wut und Scham einher.
3. Kompetente Pflege hilft, Schranken zu überwinden
Diese schwierige Situation für die Beteiligten so angenehm wie nur irgend möglich gestalten zu können, verlangt der pflegenden Person sehr viel Sensibilität, Aufmerksamkeit, Verständnis und Geduld ab – selbst, wenn sie zum engsten Familienkreis gehört (und vielleicht gerade dann).
Sachkunde und Erfahrung in der Grundpflege machen den Ablauf um Vieles einfacher und erleichtern es Pflegebedürftigen und Pflegendee, sich aufeinander einzulassen.
4. Die Elemente der Grundpflege und der Ablauf
Entsprechend dem Ausmaß, in dem eine Person auf Hilfe bei der Körperpflege und anderen Verrichtungen angewiesen ist, wird entweder eine kleine oder eine große Grundpflege durchgeführt.
„Klein“ kann in diesem Zusammenhang beispielsweise bedeuten, dass die/der Pflegebedürftige sich um bestimmte Körperregionen oder um die Mundhygiene selbst kümmert, die pflegende Person also nur eine Teilkörperwäsche an ihm vornimmt.
Körperpflege
Zur Körperpflege gehören das Waschen und Eincremen des Gesichts, des Körpers inklusive des Intimbereichs, Haarwäsche und Zähneputzen ebenso wie Hilfestellung bei der Darmentleerung, beim Wasserlassen.
Eventuell müssen Pflegehilfsmittel, zum Beispiel Katheter- und/oder Urinbeutel geleert und gereinigt werden. Auch die Kontrolle und der Wechsel für die Inkontinenzversorgung benötigter Materialien kann erforderlich sein.
Ernährung
Eigentlich müsste es „Nahrungsaufnahme“ heißen, denn zur Einkauf und Essenszubereitung sind keine Maßnahme der Grundpflege.
Vielmehr geht es darum, die Nahrung mundgerecht aufzubereiten – zum Beispiel Schnitzel in kleine Stücke zu schneiden -, Gräten und Knochen aufzuspüren und zu entfernen, die Speise anzureichen, vielleicht auch der/dem Pflegebedürftigen beim Essen zu helfen.
Nötigenfalls führt die Pflegeperson auch die Ernährung über eine Sonde sowie deren Reinigung durch.
Mobilität
In der Grundpflege bezieht sich der Begriff der Mobilität darauf, die Beweglichkeit des Pflegebedürftigen zu fördern. Darunter fällt zum Beispiel, ihn nicht einfach an- und auszuziehen, sondern ihn das nach Möglichkeit eigenständig tun zu lassen und ihn bei Bedarf zu unterstützen.
Das Gleiche gilt für die (Fort-)Bewegung im häuslichen Umfeld – etwa beim Verlassen des Bettes und dem Gang ins Badezimmer.
Prophylaxe
Vorbeugung spielt vor allem in der Pflege bettlägeriger und/oder stark in der Beweglichkeit beeinträchtigter Menschen eine große Rolle. Bei der Dekubitusprophylaxe beispielsweise ist unter anderem die Mobilisierung der Gliedmaßen und des Rückens sowie ein regelmäßiger Lagerungswechsel erforderlich.
Auch die Hautpflege an durch Wundliegegeschwüre potenziell gefährdete Körperpartien (zum Beispiel Kreuz- und Steißbein, Hinterkopf, Knie und Ellenbogen gehört in diesen Bereich.
Weitere vorbeugende Maßnahme betreffen Risiken wie Thrombose, Muskelverkürzung, Lungenentzündung, Ekzeme, Pilzbefall, Verstopfung oder die Austrocknung von Haut und Körper.
5. Grundpflege in der offiziellen Definition
Gesetzgeber und Krankenkassen unterscheiden bei den Pflegeleistungen zwischen Grund- und Behandlungspflege. Kennzeichnend für die Grundpflege ist, dass ihr Ablauf sich durch regelmäßig wiederkehrende Pflegetätigkeiten definiert.
Im Gegensatz zur Grundpflege wird die Behandlungspflege als medizinische Leistung abgerechnet.
6. Übernimmt die Krankenversicherung die Pflegekosten?
Lässt sich ein Krankenhausaufenthalt verkürzen oder vermeiden, wenn der Patient/die Patientin zu Hause angemessen versorgt werden kann, dann – und nur dann – besteht ein Anspruch auf Leistungen der Grundpflege.
„Die häusliche Krankenpflege umfaßt (sic, Anm. d. A.) die im Einzelfall erforderliche Grund- und Behandlungspflege sowie hauswirtschaftliche Versorgung. Der Anspruch besteht bis zu vier Wochen je Krankheitsfall. In begründeten Ausnahmefällen kann die Krankenkasse die häusliche Krankenpflege für einen längeren Zeitraum bewilligen.“
Soweit der erste Absatz des Paragrafen 37 (Häusliche Krankenpflege) im Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch: Gesetzliche Krankenversicherung.
Aktuell übernehmen viele Krankenkassen die Kosten der „Grund- und Behandlungspflege“ nur noch für einen Zeitraum von zehn Tagen; danach ist eine neue ärztliche Verordnung erforderlich.
Benötigen Sie oder ein Angehöriger/eine Angehörige lediglich die Grundpflege, jedoch keine Behandlungspflege, empfiehlt sich eine Rücksprache mit der Krankenkasse. Verordnet der Arzt mehr als einen Einsatz der Pflegekraft pro Tag und/oder zusätzliche hauswirtschaftliche Versorgung, sollten Sie sich auf Rückfragen oder eine (zumindest vorläufige) Ablehnung durch die Krankenkasse einstellen.
Im Notfall prüft der Medizinische Dienst die Notwendigkeit der Maßnahmen. Wenn Sie sich angesichts all der möglichen Hürden unsicher sind, empfiehlt es sich, die Expertise eines vertrauenswürdigen Pflegedienstes hinzuziehen.
Noch Fragen zur Grundpflege und ihrem Ablauf? Oder suchen Sie einen ambulanten Pflegedienst für die Grundpflege? Dann rufen Sie uns an unter 089/ 958 972 90 oder schreiben Sie uns eine Mail an info@aktiv-dahoam.de. Wir unterstützen Sie gerne!
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