Pflegehilfsmittel: trotz Pflegebedürftigkeit häuslich gut versorgt!
Von Pflegebedürftigkeit kann jeder Mensch betroffen sein. Mit einer häuslichen Pflege werden pflegebedürftige Menschen Versorgungsleistungen im häuslichen Umfeld zuteil.
Diese werden in den Bereichen Pflege, Betreuung und Hauswirtschaft erbracht und durch Pflegehilfsmittel unterstützt.
Es bestehen die Möglichkeiten, dass die häusliche Pflege und Betreuung von Pflegebedürftigen durch einen häuslichen Pflegedienst oder durch pflegende Angehörige erbracht werden.
Im Vergleich zu den Angehörigen kommen Mitarbeiter der häuslichen Pflege, je nach Pflegeplanung und Pflegebedarf, an mehreren Tagen in der Woche.
Manchmal besteht der Bedarf, dass täglich und mehrmals täglich der Pflegedienst zum Pflegebedürftigen in die Wohnung kommt. Der Dienst entlastet den Betroffenen sowie seine Angehörigen.
Pflegeheim muss nicht sein!
Sicherlich wissen Sie, dass ein Mensch aufgrund seines Gesundheitszustandes im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes pflegebedürftig werden kann. Dies bedeutet jedoch keinesfalls, dass derjenige in ein Pflegeheim umziehen muss.
Trotz der Einschränkungen und Beeinträchtigungen können Pflegebedürftige sehr gut und lange fachgerecht und sachgerecht in der eigenen Wohnung gepflegt, betreut und versorgt werden.
Die Pflegeversicherung stellt für die häusliche Pflege finanzielle Mittel zur Verfügung. Was Sie vielleicht noch nicht wussten, ist, dass jeder Pflegebedürftige zusätzlich einen Anspruch auf eine Versorgung mit Pflegehilfsmitteln hat.
Pflegehilfsmittel: Was ist das?
Pflegehilfsmittel sind Geräte und Ausstattungen, die eine Erleichterung der häuslichen Pflege gewährleisten. Zudem können sie zur Linderung von Beeinträchtigungen und Beschwerden beitragen.
So ist zum einen eine selbstständige Lebensführung und zum anderen eine Beteiligung am gesellschaftlichen Leben möglich.
Zu den erstattungsfähigen Verbrauchs-Pflegehilfsmitteln gehören beispielsweise:
- Einmal-Schürzen und Einmal-Handschuhe
- Einmal-Lätzchen
- Betteinlagen für den Bettschutz
- Mundschutz
- Händedesinfektion.
Die Kosten für die Windelhosen bei Inkontinenz des Pflegebedürftigen trägt hingegen die Krankenkasse.
Zu den erstattungsfähigen technischen Pflegehilfsmitteln gehören beispielsweise:
- Pflegebetten
- Notrufsysteme
- Lagerungshilfsmittel wie Keilkissen
Wer kommt für Pflegehilfsmittel auf?
Leider werden diese Hilfsmittel häufig von vielen Angehörigen selbst gekauft und bezahlt. Nicht selten gehören Rollatoren oder sogar teure Pflegebetten dazu.
In der Regel werden die Kosten für die Verbrauchs-Pflegehilfsmittel und für die technischen Pflegehilfsmittel von den Pflegekassen übernommen.
Der Umfang der Versorgung mit Pflegehilfsmitteln ist ganz individuell vom Pflegegrad und somit von der Pflegebedürftigkeit des Einzelnen abhängig. Pflegehilfsmittel beantragen Sie bei der zuständigen Pflegekasse des Pflegebedürftigen.
Die Pflegehilfsmittel können Sie sich dann ganz einfach und unkompliziert von Ihrem Sanitätshaus oder Ihrer Apotheke des Vertrauens nach Hause liefern lassen. Diese rechnen dann mit der Pflegekasse des Pflegebedürftigen ab.
Es ist allerdings auch möglich, sich die Kosten im Nachgang erstatten zu lassen. Sie kaufen dann die Pflegehilfsmittel selber und reichen die entsprechenden Belege am Monatsende bei der Pflegekasse ein.
Nähere Angaben finden Sie im Hilfsmittelverzeichnis, in welchem all jene Hilfsmittel verzeichnet sind, für die die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten übernimmt. Dabei handelt es sich um rund 30.000 Artikel.
Fragen zu Pflegehilfsmitteln? Wir sind für Sie da!
Als häuslicher Pflegedienst beschäftigen wir qualifizierte Fachkräfte und Pflegehelfer, die sich durch regelmäßige Fort- und Weiterbildungen den neuesten Stand der Pflegewissenschaft aneignen.
Dieses Personal kommt zu den Pflegebedürftigen und Patienten nach Hause und hilft fach- und sachkundig bei der täglichen Pflege, sozialen Betreuung und hauswirtschaftlichen Versorgung.
Somit können Pflegebedürftige und Patienten trotz einer längerfristigen oder nur vorübergehenden gesundheitlichen Einschränkung in ihrer eigenen Häuslichkeit und in ihrem eigenen sozialen Umfeld wohnen bleiben.
Wenn Sie als Pflegebedürftiger oder als Angehöriger weitergehende Fragen zur Pflegekasse oder ambulanten Pflege haben, stehen wir Ihnen als langjährig präsenter ambulanter Pflegedienst zu einer vertraulichen sowie unverbindlichen Beratung gerne zur Verfügung.
Rufen Sie uns an unter ✆ 089/ 958 972 90 oder schreiben Sie uns eine Mail an info@aktiv-dahoam.de.
Wir freuen uns auf Ihre Nachricht!
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