Pflegezeit nehmen: Darauf kommt es an!
Die Pflegezeit soll es Angehörigen ermöglichen, im Notfall oder für die ersten Monate die Pflege zu übernehmen, auch wenn sie eigentlich arbeiten. Diese Regelung gilt für Arbeitnehmer, egal ob sie in Voll- oder Teilzeit arbeiten oder sogar von zu Hause aus tätig sind und auch für Auszubildende. Die gesetzliche Möglichkeit zur Pflege soll verhindern, dass jemand seine Arbeit aufgeben muss oder gekündigt wird. Sie ist nur in begrenztem Rahmen finanziell abgesichert.
Ein wichtiger Unterschied liegt zwischen der Art der „Auszeit“ bei der Arbeit. Es gibt einerseits die akute Pflege in den ersten zehn Tagen beispielsweise nach einem Unfall oder dem Ausfall einer anderen Pflegeperson. Andererseits gibt es auch langfristige Pausen, sodass jemand für bis zu sechs Monate die Pflege übernehmen kann. Beide Varianten stellen wir hier vor und weisen auch auf mögliche Schwierigkeiten hin.
Notfallpflege: 10 Tage Pflegezeit
Das Gesetz sieht eine Art „Notfallpflege“ vor, wenn ein Angehöriger verunglückt oder plötzlich pflegebedürftig wird – oder eine bisherige Pflege wegfällt. In den zehn Tagen soll beispielsweise die langfristige Pflege organisiert werden. Für diese Zeit gibt es die Möglichkeit, Pflegeunterstützungsgeld zu beantragen. Das muss unverzüglich nach Bekanntwerden der Situation bei der Pflegekasse des Pflegebedürftigen beantragt werden.
Das Pflegeunterstützungsgeld ersetzt den Verdienstauswall (zu einem Teil). Außerdem ist man während der zehn Tage weiterhin durch Kranken-, Pflege und Arbeitslosenversicherung abgesichert. Das unterscheidet die „Notfall“-Pflegezeit von der langfristigen Pflegezeit.
Sechs Monate Pflege
Wer einen Angehörigen für längere Zeit pflegen will, kann dafür bis zu sechs Monate von der Arbeit freigestellt werden. Der Sinn dahinter ist es, dass jemand, der nur kurzzeitig pflegebedürftig ist – zum Beispiel durch einen Unfall – in der Zeit von Angehörigen gepflegt werden kann. Das betrifft vor allem auch Kinder und Jugendliche. Weil mehrere Angehörige sich nacheinander jeweils sechs Monate Pflegezeit nehmen können, kann der Betroffene auch länger versorgt werden.
Eine wichtige erste Einschränkung, die sich dadurch ergibt: Arbeitnehmer haben keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung. Während der sechs Monate sind sie so auch nicht weiterhin kranken-, pflege- und arbeitslosenversichert. Als finanziellen Ausgleich kann man einen zinslosen Kredit aufnehmen. Der wird dann nach Wiederaufnahme der Arbeit in Raten ausgezahlt. Ein „Zubrot“ kann die zu pflegende Person von ihrem Pflegegeld bezahlen.
Voraussetzungen für die Pflegezeit
Nur „nahe Angehörige“ haben nach dem Gesetz einen Anspruch auf die Pflegezeit. Das sind:
- Eltern und Großeltern
- Ehe- und Lebenspartner (und Partner in einer ehe- oder lebenspartnerschaftsähnlichen Gemeinschaft)
- Geschwister
- Kinder und Enkel
- Stiefeltern und -kinder
- Schwiegereltern, Schwäger/innen, Schwiegerkinder
Außerdem haben Arbeitnehmer nur das Recht, langfristig auszufallen, wenn im Betrieb mehr als 15 Personen beschäftigt sind (einschließlich aller Teilzeitkräfte).
Außerdem muss ein Arbeitnehmer den Anspruch unverzüglich dem Arbeitgeber mitteilen – er kann sich also nicht im Nachhinein mit Verweis auf die Pflegezeit für sein Fehlen entschuldigen.
Ergänzungen zur eigenen Pflege
Eine weitere Einschränkung der Pflegezeit besteht darin, dass jeder Arbeitnehmer die sechs Monate nur einmal beantragen kann. Sie können auch nicht aufgeteilt werden. Wer sich einmal für einen Monat mit Bezug auf die Pflegezeit hat freistellen lassen, kann die übrigen fünf Monate nicht später in Anspruch nehmen.
Deswegen ist es wichtig, sich schon während der Pflegezeit um eine Anschlusspflege zu kümmern. Das können andere Angehörige sein, die ebenfalls eine berufliche Pause einlegen. Oder ein Pflegedienst. Der übernimmt alle Pflichten, wenn der Arbeitnehmer wieder in den Beruf zurückkehrt.
Ein Pflegedienst schon während der Pflegezeit
Der Angehörige, der in Pflegezeit ist, muss sich hauptsächlich der Pflege widmen. Das bedeutet aber nicht, dass er alles daran selbst bewältigen muss. Es ist zum Beispiel möglich, für einige Leistungen einen Pflegedienst zu beauftragen.
Das ist auch eine gute Idee gegen Ende der Pflegezeit. Bald übernimmt ein Pflegedienst alle Leistungen und es ist gut, wenn sich der Patient schon mal daran gewöhnen kann. Wenn Sie auf der Suche nach einem Pflegedienst sind, der Sie unterstützt oder die Pflege übernimmt, melden Sie sich gern bei uns. Per Mail info@aktiv-dahoam.de oder telefonisch unter 089 958 972 90.
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